wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 26. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(3)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Besigheim, Urteil vom 22.06.2023
7 C 442/22 -

Unwirksamkeit einer AGB-Regelung zur Leihe einer Einbauküche bei gleichzeitiger Instand­haltungs­pflicht des Mieters

Vorliegen einer unangemessenen Benachteiligung der Mieter

Eine Regelung in den AGB eines Wohn­raum­mietvertrags ist nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam, wenn sie die Leihe der Einbauküche durch den Mieter bei gleichzeitiger Instand­haltungs­pflicht des Mieters regelt. Darin liegt eine unangemessene Benachteiligung der Mieter. Dies hat das Amtsgericht Besigheim entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die AGB eines Mietvertrags über eine Wohnung in Baden-Württemberg enthielt folgende Passage: "Die Einbauküche ist nicht Bestandteil des Mietvertrags. Sie gehört dem Vermieter und wird dem Mieter kostenlos zum Gebrauch überlassen. Für Instandhaltungen und Reparaturen muss der Mieter aufkommen." Nachdem im Juni 2022 an der Dunstabzugshaube der Küche ein Defekt auftrat, beanspruchte die Mieterin die Mängelbeseitigung von den Vermietern. Diese weigerten sich mit Blick auf die AGB-Regelung. Die Mieterin erhob daraufhin Klage.

Anspruch auf Mängelbeseitigung an der Dunstabzugshaube

Das Amtsgericht Besigheim entschied zu Gunsten der Mieterin. Ihr stehe nach § 535 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Mängelbeseitigung zu. Die AGB-Regelung zur Instandhaltungspflicht der geliehenen Küche sei wegen unangemessener Benachteiligung der Mieterin gemäß § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.

Verdeckte Abwälzung der Instandhaltungskosten

Die formularmäßige Verleihung der Einbauküche diene letztlich der verdeckten Abwälzung von Instandhaltungskosten der Mietsache auf den Mieter, so das Amtsgericht. Dies laufe der grundsätzlich den Vermieter treffenden Instandhaltungspflicht als einem wesentlichen Grundsatz des Mietrechts zuwider. Ließe man die formularmäßige Vereinbarung einer Leihe einer Einbauküche zu, so würde sich der Mieter im Falle eines Defekts mit Reparaturkosten konfrontiert sehen, für Sachen, welche nicht in dessen Eigentum stehen und dessen künftige Nutzung ungewiss ist.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.08.2023
Quelle: Amtsgericht Besigheim, ra-online (zt/WuM 2023, 470/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2023, Seite: 470
WuM 2023, 470
 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2024, Seite: 662
WuM 2024, 662

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 33212 Dokument-Nr. 33212

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil33212

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?