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Landgericht Köln, Urteil vom 09.02.2023
- 30 O 270/22 -
Anspruch auf Kostenerstattung für Ersatzbeförderung in Business Class nach Annullierung des Fluges in Economy Class
Fehlende Verfügbarkeit von Plätzen in Economy Class
Wird der ursprüngliche Flug in der Economy Class annulliert und bucht der Reisende eine Ersatzbeförderung in der Business Class, so besteht eine Anspruch auf Kostenerstattung, wenn Plätze in der Economy Class nicht zur Verfügung standen. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Familienvater buchte für sich, seine Ehefrau und den beiden Kinder ein Flug von Deutschland in die USA für Juli 2022. Dieser Flug wurde nachfolgend annulliert. Da die Fluggesellschaft keine
Anspruch auf Erstattung der Ticketkosten für Business Class
Das Landgericht Köln entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe gemäß § 280 Abs. 1 i.V.m. Art. 12 Abs. 1 der Fluggastrechteverordnung ein Anspruch auf Erstattung der Ticketkosten für die Business Class zu. Dem stehe nicht entgegen, dass der gebuchte
Keine Aufteilung der Familie zwischen Economy und Business Class
Der Kläger sei nach Auffassung des Landgerichts auch nicht verpflichtet gewesen, die Familie dahingehend aufzuteilen, dass eine Person die Economy Class reist und die übrigen in der Business Class. Dies sei für den Kläger und seiner Familie unzumutbar gewesen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.09.2023
Quelle: Landgericht Köln, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2023, Seite: 1031 NJW-RR 2023, 1031 | Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa)
Jahrgang: 2023, Seite: 198 RRa 2023, 198
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Dokument-Nr. 33291
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