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Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.10.2023
- L 9 AL 43/22 -
Corona-Pandemie: Auch ausländische Fluggesellschaften können Kurzarbeitergeld beanspruchen
"Heimatbasen" sind ausreichender inländischer Anknüpfungspunkt für die Begründung eines Anspruchs auf Kurzarbeitergeld
Beschäftigten von ausländischen Fluggesellschaften, die aufgrund der Einschränkungen des Flugverkehrs während der Corona-Pandemie ihren Betrieb drastisch einschränken mussten, steht Kurzarbeitergeld in Millionenhöhe zu. Die Unterhaltung von "Heimatbasen" an deutschen Flughäfen ist für einen Anspruch ausreichend. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Während der
Anspruch auf Kurzarbeitergeld auch für ausländische Fluggesellschaften mit „Heimatbasen“
Nachdem das LSG der klagenden Fluggesellschaft Air Malta Ltd. bereits im März 2021 in einem Eilverfahren
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.11.2023
Quelle: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33417
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