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Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.01.2024
- 3 A 332/20 -
Klage des Deutschen Umwelthilfe e.V. gegen das Kraftfahrt-Bundesamt weitgehend erfolgreich
Thermofenster stellen immer noch unzulässige Abschalteinrichtungen dar
Das VG in Schleswig urteilt erneut zu Abschalteinrichtungen in Dieselautos. dass die im Jahr 2016 durch das Kraftfahrt-Bundesamt erfolgte Freigaben für insgesamt 62 verschiedene ältere Fahrzeugtypen der Beigeladenen mit dem Motortyp EA 189 Euro 5 rechtswidrig waren. Das Gericht entschied, dass die Freigaben nicht erfolgen hätte dürfen, weil es sich bei der Verwendung eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung um eine unzulässige Abschalteinrichtung handele.
Betroffen sind ältere Dieselmodelle der Konzernmarken VW, Audi und Seat mit dem Motor des Typs EA 189 und der Abgasnorm Euro 5. Bei diesen Modellen musste nach Bekanntwerden des Dieselskandals ein Software-Update aufgespielt werden, das durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auch freigegeben wurde. Gegen diese Freigabe hat die Deutsche Umwelthilfe bei insgesamt 62 unterschiedlichen Fahrzeugtypen geklagt und hat recht bekommen.
Thermofenster sind unzulässige Abschalteinrichtungen - Freigabe durch KBA rechtswidrig
Das VG entschied, dass die Freigaben der Software-Updates rechtswidrig waren. Denn mit dem Update wurde auch ein
Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen
Das Kraftfahrt-Bundesamt ist im Falle der Rechtskraft des Urteils verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Herstellung rechtmäßiger Zustände zu ergreifen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache die Berufung zum Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht sowie die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Die Rechtsmittel können binnen eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils eingelegt werden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.01.2024
Quelle: Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33667
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