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Landgericht Mainz, Urteil vom 02.10.2006
5 O 63/06 -

Vermögenslose Ehefrau haftet nicht als Mitschuldnerin für Bausparkredit ihres Ehemannes

Bürgschaftsversprechen der Ehefrau ist sittenwidrig

Eine Ehefrau, die kein Vermögen hat, haftet nicht als Mitschuldnerin für den Bausparkredit ihres Ehemannes. Das hat das Landgericht Mainz entschieden.

Im Fall verlangte eine Bausparkasse von der inzwischen geschiedenen Ehefrau eines Bausparers die Rückzahlung eines Teils eines Bauspardarlehns (25.000,-- Euro).

Die Richter wiesen die Klage der Bausparkasse ab. Die Mitverpflichtung der Ehefrau sei sittenwidrig. Sie habe bei Darlehnsaufnahme kein Einkommen gehabt und habe für ein Kleinkind (Alter 1 Jahr) sorgen müssen. Das Darlehn sei allein dem Ehemann zu gute gekommen; das mit dem Bauspardarlehn finanzierte Haus gehöre diesem allein.

Siehe zu diesem Thema auch:

BGH stärkt Ehefrauen bei ruinösen Bürgschaften den Rücken

Nichtigkeit eines Bürgschaftsversprechens bei krasser Überforderung des Bürgen

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.11.2006
Quelle: ra-online

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