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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 07.03.2024
- 2 C 2.23 -
Vergütung von Mehrarbeit bei Ruhestandsversetzung infolge eines Dienstunfalls
Überstunden müssen innerhalb eines Jahres abgefeiert oder bezahlt werden
Nach den Regelungen des Saarländischen Beamtengesetzes steht dem Dienstherrn für den zeitlichen Ausgleich von Mehrarbeit ein Jahr zur Verfügung. Danach wandelt sich ein Anspruch auf Freizeitausgleich in einen Vergütungsanspruch um. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Der Kläger, zuletzt im Amt eines Polizeikommissars (Besoldungsgruppe A 9 LBesO) im Landesdienst, wurde in den Jahren 2015 und 2016 mehrfach zu
Freizeitausgleich innerhalb eines Jahres zu gewähren
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Berufungsurteil aufgehoben und den Rechtsstreit an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen. Der Dienstherr ist verpflichtet, für angeordnete oder genehmigte
Freizeitausgleich wandelt sich in Vergütungsanspruch um
Dies ist dann der Fall, wenn der an sich dem Beamten zu gewährende
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.03.2024
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33812
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