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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Freizeitausgleich“ veröffentlicht wurden
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 07.03.2024
- 2 C 2.23 -
Vergütung von Mehrarbeit bei Ruhestandsversetzung infolge eines Dienstunfalls
Überstunden müssen innerhalb eines Jahres abgefeiert oder bezahlt werden
Nach den Regelungen des Saarländischen Beamtengesetzes steht dem Dienstherrn für den zeitlichen Ausgleich von Mehrarbeit ein Jahr zur Verfügung. Danach wandelt sich ein Anspruch auf Freizeitausgleich in einen Vergütungsanspruch um. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Der Kläger, zuletzt im Amt eines Polizeikommissars (Besoldungsgruppe A 9 LBesO) im Landesdienst, wurde in den Jahren 2015 und 2016 mehrfach zu Mehrarbeit im Rahmen von Polizeieinsätzen herangezogen. Im September 2016 erlitt er einen Dienstunfall. Daran schlossen sich Krankheitszeiten an, die u. a. durch den zeitlichen Ausgleich geleisteter Mehrarbeitsstunden und Erholungsurlaub unterbrochen wurden. Mit Ablauf des 31. Juli 2018 ist der Kläger wegen dauernder Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden. Deshalb beantragte er die finanzielle Abgeltung geleisteter Mehrarbeit im Umfang von 205 Stunden. Die nach erfolglos durchgeführtem... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Osnabrück, Urteil vom 25.11.2020
- 3 A 45/18 -
Klage einer Grundschulrektorin auf Entlastung von dienstlichen Aufgaben und Gewährung von Freizeitausgleich erfolglos
Anspruch auf Freizeitausgleich setzt vom Dienstherrn angeordnete Mehrarbeit voraus
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat die Klage einer Grundschulrektorin aus der Grafschaft Bentheim gegen die Niedersächsische Landesschulbehörde (Beklagte) auf Entlastung von ihren dienstlichen Aufgaben und einen Freizeitausgleich für ihre seit April 2015 geleistete Mehrarbeit abgewiesen.
In der mündlichen Urteilsbegründung führte der Vorsitzende aus, der Antrag der Klägerin, ihr eine Entlastung von ihren dienstlichen Aufgaben entsprechend der ihr gewährten Teilzeit (86 %) zu gewähren, sei bereits unzulässig, weil er inhaltlich nicht hinreichend bestimmt sei. Es sei auch nicht Aufgabe der Gerichte durch eine etwaige Beweisaufnahme zu ermitteln, von welchen dienstlichen... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 06.10.2020
- 13 A 900/18 -
Klage eines Schulrektors auf Arbeitsentlastung erfolglos
Konkrete Arbeitszeitüberschreitung nicht ausreichend plausibel dargelegt
Das VG Hannover hat die Klage eines Schulrektors auf Entlastung von dienstlichen Aufgaben abgewiesen, weil der Rektor die konkrete Arbeitszeitüberschreitung nicht ausreichend plausibel dargelegt hat.
Im hier vorliegenden Fall begehrte der Rektor einer Grundschule die Entlastung von dienstlichen Aufgaben und Freizeitausgleich für seit April 2015 geleistete Mehrarbeit im Umfang von mehr als acht Stunden wöchentlich. Der Kläger berief sich zur Begründung auf eine Arbeitszeitstudie der Universität Göttingen für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen. Diese Studie belege nach Auffassung... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Urteil vom 11.03.2020
- 5 LB 48/18 -
Zeiten des Sich-Bereit-Haltens eines Kriminalbeamten der Mordkommission für Einsatz stellt auszugleichenden Bereitschaftsdienst dar
Faktische Beschränkung auf privaten Bereich aufgrund Verbots der privaten Nutzung des Dienstfahrzeugs
Die Zeiten des Sich-Bereit-Haltens eines Kriminalbeamten der Mordkommission für den Einsatz stellt ein auszugleichender Bereitschaftsdienst dar, wenn der Beamte mit einem Dienstfahrzeug in einer bestimmten Zeit den Einsatzort erreichen muss und das Dienstfahrzeug nicht zu privaten Zwecken genutzt werden darf. Denn in diesem Fall ist der Aufenthaltsort des Beamten auf den privaten Bereich beschränkt. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein niedersächsischer Kriminalbeamter der Mordkommission musste im Zeitraum von März 2016 bis März 2017 neben seinem normalen Dienst noch einen zusätzlichen Dienst (sog. FK 1-Dienst) ableisten. Der zusätzliche Dienst war wochentags in der Zeit von 16 Uhr bis 7.30 Uhr des Folgetages und an den Wochenenden und Feiertagen in der Zeit von 7:30... Lesen Sie mehr
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 10.03.2020
- 5 LB 49/18 u.a. und 5 LB 62/18 u.a. (Urteil v. 11.03.2020) -
Berufsfeuerwehrleute haben Anspruch auf finanzielle Entschädigung oder Freizeitausgleich für geleistete Rufbereitschaft
Pauschale Berücksichtigung von 12,5 Prozent der entsprechenden Stunden nicht ausreichend
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgerichts hat den Klagen von 12 Berufsfeuerwehrleuten der Stadt Oldenburg vollumfänglich, den Klagen von 5 Berufsfeuerwehrleuten der Stadt Osnabrück teilweise stattgegeben und die beklagten Städte verurteilt, ihnen eine finanzielle Entschädigung oder Freizeitausgleich für geleisteten Bereitschaftsdienst zu gewähren.
Die Kläger dieser Verfahren sind aktive bzw. pensionierte Beamte der Berufsfeuerwehr der Städte Oldenburg und Osnabrück. Sie leisteten außerhalb ihrer regelmäßigen Arbeitszeit sogenannte Führungsdienste, die im Einzelnen unterschiedlich ausgestaltet waren, denen aber gemeinsam ist, dass sich die Betreffenden außerhalb der Feuer-/Rettungswache für einen möglichen Einsatz bereit zu halten... Lesen Sie mehr
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.11.2019
- 5 AZR 578/18 -
Freistellung nach gerichtlichem Vergleich: Überstunden sind nicht automatisch abgegolten
Vergleich muss Ausgleich von Überstunden durch Freistellung hinreichend deutlich zum Ausdruck bringen
Eine Freistellung in einem gerichtlichen Vergleich erfüllt den Anspruch des Arbeitnehmers auf Freitzeitausgleich zum Abbau des Arbeitszeitkontos nur dann, wenn in dem Vergleich hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, dass mit der Freistellung auch ein Positivsaldo auf dem Arbeitszeitkonto ausgeglichen werden soll. Dem genügt die Klausel, der Arbeitnehmer werde unwiderruflich von der Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung freigestellt, nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls war bei der Beklagten als Sekretärin beschäftigt. Nachdem die Beklagte das Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt hatte, schlossen die Parteien im Kündigungsschutzprozess am 15. November 2016 einen gerichtlichen Vergleich, wonach das Arbeitsverhältnis durch ordentliche Arbeitgeberkündigung mit Ablauf des 31. Januar 2017 endete. Bis dahin stellte... Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 21.02.2018
- C-518/15 -
Pflicht zur Ankunft am Einsatzort binnen acht Minuten: Rufbereitschaft ist als Arbeitszeit anzuerkennen
Persönliche Anwesenheit an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort während Bereitschaftszeit schränkt persönliche Tätigkeiten und Möglichkeiten des Arbeitnehmers erheblich ein
Bereitschaftszeit, die ein Arbeitnehmer zu Hause verbringt und während deren er der Verpflichtung unterliegt, einem Ruf des Arbeitgebers zum Einsatz innerhalb kurzer Zeit Folge zu leisten, ist als "Arbeitszeit" anzusehen. Die Verpflichtung, persönlich an dem vom Arbeitgeber bestimmten Ort anwesend zu sein, sowie die Vorgabe, sich innerhalb kurzer Zeit am Arbeitsplatz einzufinden, schränken die Möglichkeiten eines Arbeitnehmers erheblich ein, sich anderen Tätigkeiten zu widmen. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.
Der Feuerwehrdienst von Nivelles (Belgien) umfasst Berufsfeuerwehrleute und freiwillige Feuerwehrleute. Letztere nehmen an den Einsätzen teil und nehmen auch Wach- und Bereitschaftsdienste wahr. Herr Rudy Matzak wurde 1981 freiwilliger Feuerwehrmann. Außerdem ist er Angestellter eines Privatunternehmens. Im Jahr 2009 klagte er gegen die Stadt Nivelles, um u.a. eine Entschädigung für... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20.07.2017
- BVerwG 2 C 31.16 bis BVerwG 2 C 44.16 -
Kommunale Feuerwehrbeamte des Landes Brandenburg haben Anspruch auf Freizeitausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit
Finanzieller Ausgleich richtet sich nach den vom Beamten konkret geleisteten Dienststunden
Feuerwehrbeamte, die sich freiwillig bereit erklärt haben, über die unionsrechtlich zulässige Höchstarbeitszeit von 48 Stunden in der Woche hinaus Dienst zu leisten, können hierfür von ihren Dienstherrn - den beklagten Städten - Freizeitausgleich verlangen. Kann der Dienstherr den primär auf Freizeitausgleich gerichteten Ausgleichsanspruch der Beamten nicht binnen der Jahresfrist erfüllen, so besteht ab dem Folgemonat der Geltendmachung dieses Anspruchs ein Entschädigungsanspruch in Geld. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Im zugrunde liegenden Verfahren hatte das Bundesverwaltungsgericht über Ausgleichsansprüche von kommunalen Feuerwehrbeamten im Land Brandenburg im Wesentlichen im Zeitraum zwischen 2007 und 2013 zu entscheiden. Während dieser Zeit verrichteten die Beamten auf eigenen Antrag Schichtdienst mit bis zu 56 Wochenstunden. Im Jahr 2010 und später machten sie geltend, die Dienstzeit, die über... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17.11.2016
- BVerwG 2 C 21.15 - 2 C 24.15, BVerwG 2 C 3.16, BVerwG 2 C 28.15 -
Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch Freizeit auszugleichen
Zeiten reiner Rufbereitschaft sind dagegen keine als Mehrarbeit ausgleichspflichtigen Dienstzeiten
Die Mehrarbeit eines Beamten in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch Freizeit auszugleichen. Hingegen besteht kein Anspruch auf Freizeitausgleich für eine reine Rufbereitschaft oder bloße Anwesenheitszeiten ohne dienstliche Inanspruchnahme in dieser Zeit. Bei Freizeitausgleich für im Ausland geleisteten Dienst besteht außerdem kein Anspruch auf Auslandsbesoldung, wenn der Freizeitausgleich im Inland genommen wird. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Ein Teil der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens sind Bundespolizisten und war in den vergangenen Jahren mehrfach für jeweils einige Monate bei den deutschen Botschaften in Kabul und in Bagdad tätig. Dort nahmen sie Aufgaben des Personen- und Objektschutzes wahr. Während ihres Dienstes im Ausland erhielten sie Auslandsbesoldung. Ein weiterer Kläger ist Polizeibeamter des Landes... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.08.2015
- 1 A 421/14 und andere -
Klagen von Personenschützern der deutschen Botschaften in Bagdad und Kabul auf mehr Freizeitausgleichs und Auslandsbesoldung weitgehend erfolglos
Für Freizeitausgleich im Inland können keine Auslandsdienstbezüge beansprucht werden
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat die Klagen von sieben Personenschützern, die an den Botschaften in Bagdad und Kabul eingesetzt waren und für ihre absolvierten Einsätze eine Zuerkennung von mehr Freizeitausgleich sowie die Gewährung von Auslandsdienstbesoldung begehrten, überwiegend abgewiesen.
Zum Schutz der Botschafter in Bagdad und Kabul werden Bundespolizeibeamte für die Dauer von in der Regel drei Monaten an das Auswärtige Amt abgeordnet und von dort an den betreffenden Botschaften eingesetzt. Die währenddessen über die reguläre Dienstzeit hinausgehenden Arbeitszeiten der Personenschützer wurden dadurch ausgeglichen, dass diese im Anschluss an den jeweiligen Einsatz eine... Lesen Sie mehr
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