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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 18.07.2024
- 14 N 23.1190 -
Bayerische Wolfs- und Ausführungsverordnung unwirksam
Verordnungen aufgrund eines Verfahrensfehlers unwirksam
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat aufgrund des vom Landesverband Bund Naturschutz in Bayern (BUND) gestellten Normenkontrollantrags die Bayerische Wolfsverordnung vom 25. April 2023 und die Verordnung zur Ausführung der Bayerischen Wolfsverordnung vom 2. Mai 2023 für unwirksam erklärt. Demnach sind beide Verordnungen aufgrund eines Verfahrensfehlers unwirksam: Der Freistaat Bayern hätte die von ihm anerkannten Naturschutzvereinigungen im Verordnungsverfahren beteiligen müssen.
Der Freistaat Bayern hatte in den Verfahren zum Erlass der Verordnungen von der gesetzlich als Regelfall vorgesehenen Beteiligung anerkannter Naturschutzvereinigungen - also auch von einer Beteiligung des BUND - abgesehen. Er begründete dies mit der Notwendigkeit sofortigen Handelns auch angesichts des zum 1. Mai 2023 erfolgenden Almauftriebs. Dem Erlass der Verordnungen sei eine sog.
Umweltverbänden wurde Anhörung vorenthalten
Der BayVGH ist dem nicht gefolgt. Die Beteiligung sei zu Unrecht unterlassen worden, weil keiner der dafür gesetzlich vorgesehenen Ausnahmetatbestände vorgelegen habe. Wegen der Bedeutung des Anhörungsrechts als tragendem Prinzip des rechtsstaatlichen Verfahrens sei für das ausnahmsweise Absehen von der Beteiligung anerkannter Naturschutzvereinigungen ein strenger Maßstab anzulegen.
Mehrfache Wolfssichtungen reichen für angeführte Gefahr im Verzug nicht aus
Insbesondere habe die vom Freistaat Bayern angeführte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.08.2024
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34264
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