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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 13.08.2024
- 1 K 115/24.KO -
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit für erlaubnisbedürftige Waffen bedeutet nicht zugleich keine erlaubnisfreien Waffen haben zu dürfen
Klage gegen umfassendes Waffenverbot teilweise erfolgreich
Wem verboten wird erlaubnisbedürftige Waffen zu haben, dem kann nicht zugleich damit automatisch auch verboten werden, erlaubnisfreie Waffen zu besitzen. Das Verbot erlaubnisfreier Waffen bedeutet einen stärkeren Grundrechtseingriff als das Verbot erlaubnispflichtiger Waffen. Es müssen daher weitere Aspekte hinzukommen, die es rechtfertigen, auch den Besitz erlaubnisfreier Waffen zu untersagen. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.
Der Kläger wandte sich mit seiner Klage gegen das unbefristete Verbot, erlaubnisbedürftige und
Sachverhalt
Im Jahr 2020 waren im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung mehrere erlaubnispflichtige
Nach Verurteilung des Klägers zu einer Geldstrafe und Einziehung seiner
Klage hat teilweise Erfolg
Die nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhobene Klage hatte teilweise Erfolg. Zwar sei das Verbot rechtmäßig, soweit es sich auf den Erwerb und den Besitz erlaubnispflichtiger
Verbot erlaubnisfreier Waffen ist ein sehr starker Grundrechtseingriff
Das Verbot erlaubnisfreier
Gegen diese Entscheidung können die Beteiligten einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.09.2024
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz, ra-online (pm/pt)
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Dokument-Nr. 34363
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