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Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.10.2024
- I ZR 67/23 -
Urheberrechtliche Unzulässigkeit von Luftbildaufnahmen mittels einer Drohne
Mit Hilfe von Drohnen gemachte Fotos öffentlich zugänglicher Kunstinstallationen sind urheberrechtlich unzulässig
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass unter Zuhilfenahme einer Drohne gefertigte Luftbildaufnahmen von urheberrechtlich geschützten Werken nicht der Panoramafreiheit unterfallen.
Die Klägerin ist eine Verwertungsgesellschaft, die Rechte und Ansprüche von Urhebern und Leistungsschutzberechtigten im visuellen Bereich wahrnimmt. Die Beklagte betreibt einen Buchverlag, in dem sie Führer zu Halden des Ruhrgebiets veröffentlicht. Darin enthalten sind mittels einer
Klägerin sieht ihre Urheberrechte verletzt - Luftbildaufnahmen nicht von Panoramafreiheit gedeckt
Die Klägerin ist der Ansicht, die Publikationen der Beklagten verletzten die an den Installationen bestehenden Urheberrechte, weil die
Drohnen-Aufnahmen nicht von Panoramafreiheit gedeckt
Die Revision hat keinen Erfolg. Die Beklagte hat durch die Abbildung der als urheberrechtliche Werke geschützten Kunstinstallationen in das den Urhebern zustehende Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung der Werke eingegriffen. Die Vervielfältigung und Verbreitung von mit Hilfe einer
Abwägung fällt hier im Interesse der Urheber der fotografierten Werke aus
Die bei der Auslegung des § 59 Abs. 1 Satz 1 UrhG vor seinem unionsrechtlichen Hintergrund vorzunehmende Abwägung zwischen der Informations- und Kommunikationsfreiheit der Werknutzer mit dem berechtigten Interesse der Urheber, an der wirtschaftlichen Nutzung ihrer Werke tunlichst angemessen beteiligt zu werden, geht im Falle der Nutzung von mit Hilfe von Drohnen aus der Luft angefertigten Lichtbildern in Buchveröffentlichungen zugunsten des Interesses der Urheber der fotografierten Werke aus. Diese Auslegung des § 59 Abs. 1 Satz 1 UrhG schöpft in zulässiger Weise den bei Anwendung der Schrankenbestimmung des Art. 5 Abs. 3 Buchst. h der Richtlinie 2001/29/EG bestehenden Spielraum aus.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.10.2024
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (pm/ab)
- Landgericht Bochum, Urteil vom 18.11.2021
[Aktenzeichen: I-8 O 97/21] - Fotoaufnahme eines urheberrechtlich geschützten Werks aus der Luft ist nicht von der Panaromafreiheit gedeckt
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 27.04.2023
[Aktenzeichen: I-4 U 247/21])
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Dokument-Nr. 34483
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