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Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.09.2024
- I ZR 142/23 -
Kostenlose Veröffentlichung von Stellenanzeigen im Online-Portal eines Landkreises verstößt gegen Gebot der Staatsferne der Presse
Angebot kostenloser Stellenanzeigen ist wettbewerbswidrige "geschäftliche Handlung"
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Angebot kostenloser Stellenanzeigen im Online-Portal eines Landkreises eine geschäftliche Handlung der öffentlichen Hand darstellt und im Streitfall gegen das Gebot der Staatsferne der Presse verstößt.
Die Klägerin verlegt eine Tageszeitung in gedruckter und digitaler Form sowie ein Anzeigenblatt und unterhält zwei Online-Portale. In diesen Medien werden Stellenanzeigen gegen Entgelt veröffentlicht. Der beklagte
Veröffentlichung kostenloser Stellenanzeigen stellt wettbewerbswidrige "geschäftliche Handlung" dar
Der BGH hat die Revision des Beklagten zurückgewiesen. Die Veröffentlichung von Stellenanzeigen auf dem
Verstoß gegen das Gebot der Staatsferne der Presse
Der BGH hat auch die Beurteilung des Berufungsgerichts gebilligt, wonach das Angebot kostenloser Stellenanzeigen gegen das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.10.2024
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34489
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