wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 26. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Flensburg, Urteil vom 17.12.2021
2 O 278/20 -

Keine Haftung des Bauunternehmers für Planungsfehler des Architekten bei mündlichem Bedenkenhinweis

Fehlende Einhaltung der Energie­einspar­verordnung bei Dachsanierung

Wird bei einer Dachsanierung die Energie­einspar­verordnung vom Architekten nicht beachtet, so liegt ein Planungsfehler vor. Hat der Bauunternehmer darauf mündlich hingewiesen, so befreit ihm dies von seiner Haftung. Dies hat das Landgericht Flensburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2012 hatte eine Wohnungseigentümergemeinschaft in Schleswig-Holstein einen Architekten mit der Erstellung eines Sanierungsplans für ein Flachdach beauftragt. Nachdem der Plan erstellt war, wurde ein Bauunternehmen mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt. Im Rahmen der Bauausführung verwies der Bauunternehmer mündlich den Architekten darauf hin, dass die Vorgaben der Energieeinsparverordnung nicht eingehalten sind. Es kam anschließend zu einem Schadensersatzprozess zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft und dem Architekten, welchen der Architekt im Jahr 2020 verlor. Er musste 93.000 € an die Wohnungseigentümergemeinschaft zahlen. Die Haftpflichtversicherung machte die Hälfte der Summe nunmehr gegenüber dem Bauunternehmen geltend und erhob schließlich Klage.

Kein Anspruch auf Zahlung im Wege des Gesamtschuldnerausgleichs

Das Landgericht Flensburg wies die Klage der Haftpflichtversicherung ab. Es bestehe kein Anspruch auf Zahlung von 46.500 € im Wege des Gesamtschuldnerausgleichs. Der Architekt hafte aufgrund des erfolgten Hinweises des Bauunternehmens allein für den Planungsfehler.

Mündlicher Bedenkenhinweis begründet Alleinhaftung des Architekten

Auch wenn § 4 Abs. 3 VOB/B vorsehe, dass eine Bedenkenanzeige schriftlich zu erfolgen hat, sei ein mündlicher Bedenkenhinweis nach Auffassung des Landgerichts nicht gänzlich unbeachtlich. Es sei auch unerheblich, dass der Hinweis nicht gegenüber der Bauherrin, sondern gegenüber dem Architekten erfolgte. Denn es hier nicht zu entscheiden, ob die Haftung des Bauunternehmers gegenüber der Bauherrin vollständig entfällt, sondern über das Innenverhältnis der Haftung zwischen dem Architekten und dem Bauunternehmer.

Fehlende Einhaltung der Energieeinsparverordnung als Planungsfehler

Bei der Nichteinhaltung der Energieeinsparverordnung handele es ich um einen Planungsfehler des Architekten, so das Landgericht. Es habe vorrangig dem Architekten oblegen, die Bauherrin über die geeigneten Maßnahmen zu beraten und über Vor- und Nachteile der gewählten Lösung aufzuklären. Wenn daher der Bauunternehmer den Architekten darauf hingewiesen hat, dass die gewählte Lösung nicht fachgerecht ist, so sei dies jedenfalls im Innenverhältnis zwischen dem Architekten und dem Bauunternehmer ausreichend, um die Alleinhaftung des Architekten zu rechtfertigen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.11.2024
Quelle: Landgericht Flensburg, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Architektenrecht | Schadensersatzrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2022, Seite: 1469
NJW 2022, 1469
 | Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht (NZBau)
Jahrgang: 2022, Seite: 287
NZBau 2022, 287

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 34524 Dokument-Nr. 34524

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil34524

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?