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Amtsgericht Burgwedel, Urteil vom 10.04.1986
- 22 C 669/85 -
Schnecke im Salat: Keine Minderung für bereits verzehrte Speisen im Restaurant
Verzehrtes Essen muss bezahlt werden / Weiteressen unzumutbar
Wer im Restaurant im Salat eine Schnecke findet, muss nicht mehr die weiter bestellten Speisen essen und bezahlen. Dies hat das Amtsgericht Burgwedel entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Ehepaar in einem französischen
Das Amtsgericht Burgwedel hat entschieden, dass das Ehepaar nur die bereits verzehrten
Restaurant hat Unzumutbarkeit des Weiteressens verursacht
Bei gehöriger Säuberung des Salats hätte die
Keine Minderung der bereits verzehrten Speisen
Die bereist verzehrten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.01.2008
Quelle: ra-online, Amtsgericht Burgwedel (zt/pt)
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 1986, Seite: 2647 NJW 1986, 2647 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 1987, Seite: 190 VersR 1987, 190
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Dokument-Nr. 5375
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