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Verwaltungsgericht Göttingen, Urteil vom 26.02.2008
- 3 A 277/07 -
Beihilferegelungen für Beamte weiterhin ohne Rechtsgrundlage
Dienstherr muss Aufwendungen für ärztliche Leistungen in voller Höhe erstatten
Das Verwaltungsgericht Göttingen hat die derzeitigen Beihilferegelungen für (Bundes-) Beamte als mit höherrangigem Recht unvereinbar erklärt.
Geklagt hatte ein ehemaliger Bundesbeamter, der als Versorgungsempfänger beihilfeberechtigt ist. Beihilfe ist die finanzielle Beteiligung des Dienstherrn an den den Beamten entstehenden Krankheitskosten als Teil der ihnen zustehenden Alimentation. Der
Die für das Beamtenrecht zuständige 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen hat die Bundesfinanzdirektion Nord als zuständige Versorgungsstelle verpflichtet, dem Kläger weitere 20,00 Euro Beihilfe (für zweimal abgezogene Eigenbehalte in Höhe von je 10,00 Euro) zu bewilligen. Wesentliches Argument hierfür war, dass dem von § 12 der Beihilfeverordnung vorgesehene Einbehalt eines Eigenanteils entsprechend der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.04.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Göttingen vom 01.04.2008
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Dokument-Nr. 5835
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