Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht München, Urteil vom 19.09.2007
- 212 C 15876/07 -
Zum Baurechtsausschluss bei einer Rechtschutzversicherung
Nutzungsänderung ohne bauliche Maßname unterfällt nicht dem Baurechtsausschluss
Ist nur eine Nutzungsänderung (hier von einer Wohnung in einen Bordellbetrieb) genehmigungspflichtig, nicht aber die unabhängig davon durchgeführten Sanierungsmaßnahmen an der Wohnung, muss eine Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Rechtsstreits zwischen Eigentümer der Wohnung und potentiellen Bordellbetreiber bezahlen und kann sich nicht auf den sogenannten Baurechtsausschluss berufen. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Die späteren Kläger sind Eigentümer eines Hauses in Stuttgart, das vor einiger Zeit zur Renovierung anstand. Diese Renovierungsarbeiten mussten seitens der Baubehörde nicht genehmigt werden. In dem Haus befanden sich auch zwei Wohnungen, für die sich jemand als Mieter interessierte, der in diesen Wohnungen ein
"Das Geld, 8000 Euro, ist für den Umbau einer Wohnung gedacht. In dieser Wohnung soll ein Bordellbetrieb betrieben werden. Für diesen Betrieb eines Bordells liegt noch keine Genehmigung vor, sollte diese durch die Behörde nicht innerhalb einer Woche erteilt werden, ist das erhaltene Geld sofort innerhalb 30 Tagen zurückzuzahlen."
Mietinteressant verlangt Vorauszahlungen zurück - Rechtsschutzversicherung verweigert Übernahme der Gerichts- und Anwaltskosten
Die Baubehörde genehmigte die Nutzungsänderung nicht. Deshalb klagte der Mietinteressent gegen die Kläger auf Rückzahlung der Kaution. Die den Klägern dadurch entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten wollten diese nun von ihrer
Die zuständige Richterin beim Amtsgericht München, vor dem die Kläger die Kosten in Höhe von 4782,18 Euro geltend machten, gab diesem Recht:
Nutzungsänderung ohne bauliche Maßname unterfällt nicht dem Baurechtsausschluss
Der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.04.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des AG München vom 28.04.2008
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 5976
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil5976
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.