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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 23.04.2008
- 5 K 1802/07.KO -
Sichergestellte Gegenstände müssen nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens nicht unbedingt herausgegeben werden
Polizei fand bei Hausdurchsuchung unzählige originalverpackte Kosmetikartikel
Sichergestellte Gegenstände müssen bei Einstellung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens nicht in jedem Fall wieder herausgegeben werden. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.
Bei einer Hausdurchsuchung wurden in der Wohnung der Klägerin unzählige originalverpackte Kosmetikartikel, u.a. 51 Lippenstifte und 44 Nagellackfläschchen, gefunden. Die Polizeibeamten stellten diese Artikel in der Annahme sicher, es handele sich um Diebesgut. Nach Einstellung des diesbezüglichen staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens verlangte die Klägerin die
Fortdauernde Sicherstellung zum Schutz des Eigentümers gerechtfertigt
Die fortdauernde
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.05.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 22/08 des VG Koblenz vom 13.05.2008
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Dokument-Nr. 6046
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