Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesfinanzhof, Urteil vom 06.05.2009
- VII R 25/08 -
Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung unzulässig
Auskunftsersuche mangels hinreichenden Anlasses abgelehnt
Die Sammelauskunftsersuche der Steuerfahndung an eine Bank wegen der Ausgabe von Bonusaktien der Telekom in den Jahren 2000 und 2002 sind unzulässig. Die hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Der Bundesfinanzhof hat ein an eine
Kein Anlass zur Entdeckung unbekannter Steuerfälle gegeben
Sammelauskunftsersuchen der
Erträgnisaufstellung unmissverständlich
Im Streitfall falle ins Gewicht, dass die Kunden bei der Übersendung der Erträgnisaufstellung von ihrer
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.05.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 38 des Bundesfinanzhof vom 06.05.09
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 7832
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil7832
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.