wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 26. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.03.2009
2 K 1797/05 -

FG Berlin-Brandenburg: Beschränkung des Ausbildungsfreibetrages auf volljährige Kinder ist nicht verfassungswidrig

Regelung verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes

Eine Beschränkung des Ausbildungsfreibetrags auf volljährige Kinder ist verfassungsgemäß. Dies hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschieden.

Nach § 33 a Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in seiner ab 2002 geltenden Fassung wird Eltern für volljährige Kinder, die sich in einer Berufsausbildung befinden und auswärtig untergebracht sind, ein sogenannter Ausbildungsfreibetrag von bis zu € 924 pro Jahr gewährt, d.h. um diesen Betrag vermindert sich das zu versteuernde Einkommen der Eltern. Bis zum Jahr 2001 war ein Ausbildungsfreibetrag grundsätzlich auch für minderjährige auswärtig untergebrachte Kinder gewährt worden.

Sachverhalt

Geklagt hatten die Eltern zweier minderjähriger Kinder, welche aufgrund ihrer besonderen mathematischen Begabung ein entsprechend ausgerichtetes Internat besuchten. Die Eltern machten geltend, die Versagung des Ausbildungsfreibetrages für ihre Kinder - für deren Ausbildung im Internat ihnen unstreitig höhere Aufwendungen als € 924 pro Kind entstanden waren - verletze den Gleichheitssatz des Art. 3 des Grundgesetzes (GG) und das in Art. 6 Abs. 2 GG garantierte Recht der Pflege und Erziehung ihrer Kinder.

Möglichkeiten zur schulischen Ausbildung Minderjähriger in der Nähe der Eltern stets gegeben

Das Finanzgericht sah die beanstandete Regelung hingegen als vom Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers gedeckt an und verwies zur Begründung insbesondere zum einen auf die allgemein gewährten Kinderfreibeträge für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf bzw. das Kindergeld, zum anderen auf den Umstand, dass der Schul- und Universitätsbesuch weitgehend kostenfrei gewährt werde. Die Differenzierung zwischen minderjährigen und volljährigen Kindern sei auch deshalb gerechtfertigt, weil die auswärtige Unterbringung volljähriger Kinder ihren Grund häufig darin habe, dass die von dem Kind gewählte Berufsausbildung bzw. das gewählte Studium vor Ort nicht angeboten würden, während minderjährige Kinder sich regelmäßig noch in der schulischen Ausbildung befänden, welche stets nahe dem Wohnort der Eltern absolviert werden könne.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.06.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung FG Berlin-Brandenburg vom 12.06.2009

Aktuelle Urteile aus dem Steuerrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 7995 Dokument-Nr. 7995

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil7995

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?