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Bundessozialgericht, Urteil vom 25.06.2009
- B 3 KR 3/08 R -
BSG: "Praxisgebühr" ist rechtmäßig
Versicherte dürfen zur Entlastung der Krankenkassen in Form von Zuzahlungen beteiligt werden
Die in der Öffentlichkeit vielfach als Praxisgebühr (§ 28 Abs. 4 iVm § 61 Satz 2 SGB V) bezeichnete vierteljährliche Zuzahlung von 10 Euro für den Arztbesuch von Versicherten ist nicht verfassungswidrig. Dies entschied das Bundessozialgericht.
Der bei der beklagten
Kostenaspekt hat für gesetzgeberische Entscheidungen im Gesundheitswesen erhebliches Gewicht
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.06.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 23/09 des BSG vom 25.06.2009
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Dokument-Nr. 8055
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