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Amtsgericht Darmstadt, Urteil vom 12.02.2009
- 304 C 181/08 -
AG Darmstadt: Radfahrer haftet für Unfall auf einem Gehweg
Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf dem Gehweg ist verkehrswidrig
Ein Fahrradfahrer, der in entgegengesetzter Fahrtrichtung auf einem Gehweg fährt und mit einem Auto zusammenstößt, das aus einem Parkplatz herauskommt, handelt grob verkehrswidrig und hat somit keinen Anspruch auf Schadensersatz. Dies hat das Amtsgericht Darmstadt entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall war ein
Grob verkehrswidriges Verhalten des Radfahrers
Das Gericht wies die Klage als unbegründet ab. Es führte aus, dass der Kläger sich grob fahrlässig und verkehrswidrig verhalten hatte. Er sei nicht nur auf einem
Alleinschuld beim Radfahrer
Der Verschuldensanteil des Radfahrers sei so erheblich, dass die vom Auto ausgehende Betriebsgefahr hier außer Acht bleiben könne, führte das Gericht aus. Dass der Autofahrer beim Herausfahren aus dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.08.2009
Quelle: ra-online (kg)
Jahrgang: 2009, Seite: 180 NZV 2009, 180
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Dokument-Nr. 8346
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