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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17.12.2009
- BVerwG 2 C 71.08 -
BVerwG: Keine Versorgungsbezüge auf Basis eines nur kurzfristig ausgeübten Führungsamtes auf Zeit
Gefordertes Ruhegehalt nur bei Ableistung einer Dienstzeit von mindestens fünf Jahren möglich
Wer nach dreijähriger Ausübung eines Amtes mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Zeit in den Ruhestand tritt, kann Versorgung nicht nach dem Beförderungsamt, sondern nur nach dem auf Lebenszeit innegehabten niedrigeren Amt erhalten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Der Kläger war im Jahre 2001 vom Leitenden Senatsrat zum Senatsdirigenten befördert worden, im Hinblick auf die damals geltende Berliner Rechtslage für Beamte mit leitender Funktion allerdings nur im
Dauer dieses Beamtenverhältnisses für Berechnung entscheidend
Die Ernennung eines Beamten in leitender Position im
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.12.2009
Quelle: ra-online, BVerwG
Jahrgang: 2010, Seite: 1128, Entscheidungsbesprechung von Friedhelm Hufen JuS 2010, 1128 (Friedhelm Hufen) | Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ)
Jahrgang: 2010, Seite: 710 NVwZ 2010, 710
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Dokument-Nr. 8973
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