Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 30.05.2006
- 2 O 324/06 -
Räumpflicht des Mieters: Vermieter kann Räumpflicht und Streupflicht auf Mieter abwälzen
Vermieter hat dann nur noch Kontroll- und Überwachungspflichten
Der Vermieter eines Hauses kann seine Pflicht, vor dem Haus Schnee zu räumen und gegebenenfalls die Gehsteige zu streuen auf seine Mieter abwälzen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Karlsruhe hervor.
Im zugrunde liegenden Fall rutschte der Kläger am 23.12.2003 gegen 8 Uhr auf dem Gehweg vor dem Anwesen der Beklagten aufgrund von Schnee- bzw.
Vermieter überträgt Räumpflicht per Mietvertrag und Hausordnung auf Mieter
Diese hatte ihre
"Der
Beklagte hatte Zeitplan für Mieter aufgestellt
Die Beklagte hatte für das Haus einen Zeitplan für die von den Mietern durchzuführenden Schneeräum- und Streuarbeiten aufgestellt, wonach am 22. Dezember die
Richter: Räumpflicht wurde wirksam auf Mieter übertragen
Das Gericht wies die Klage gegen die beklagte Hauseigentümerin und
Richter: Räumpflicht kann in Hausordnung geregelt werden, wenn der Mietvertrag hierauf verweist
Durch eine
Keine überraschende Klausel
Bedenken unter dem Gesichtspunkt der Kontrolle allgemeiner Geschäftsbedingungen bestünden nicht. Es liege zum einem keine
Mieter sind durch Räumpflicht nicht unangemessen benachteiligt
Auch benachteilige die Übertragung der Verkehrssicherungspflicht den
Kontroll- und Überwachungspflicht
Weil die Räum- und
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.01.2010
Quelle: ra-online, Landgericht Karlsruhe
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2006, Seite: 698 ZMR 2006, 698
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 9041
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil9041
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.