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Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.01.2005
- XII ZR 60/03 und XII ZR 227/03 -
Anfechtung der Vaterschaft kann nicht auf heimlich eingeholten DNA-Vaterschaftstest gestützt werden
Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in zwei Fällen darüber zu entscheiden, ob eine ohne Zustimmung des Kindes bzw. seiner allein sorgeberechtigten Mutter eingeholte sogenannte DNA-Vaterschaftsanalyse im Rahmen einer Vaterschaftsanfechtungsklage verwertet werden kann.
In beiden Fällen hatten die mit der jeweiligen Mutter des Kindes nicht verheirateten Kläger ihre
Die darauf gestützten Vaterschaftsanfechtungsklagen waren von den Vorinstanzen (OLG Celle und OLG Jena) abgewiesen worden. Diese Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof heute bestätigt.
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats reicht die bloße Behauptung, nicht der Vater des Kindes zu sein, nicht aus, ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren einzuleiten, in dem die Abstammung dann regelmäßig durch ein gerichtliches Gutachten geklärt wird. Vielmehr muß der Kläger konkrete Umstände vortragen, die bei objektiver Betrachtung geeignet sind, Zweifel an seiner
Auf eine "heimliche" DNA-Vaterschaftsanalyse kann ein solcher Anfangsverdacht aus Rechtsgründen nicht gestützt werden.
Unabhängig vom Ausgang des aktuellen Gesetzgebungsvorhabens, mit dem ein generelles Verbot solcher heimlichen DNA-Analysen erwogen wird, hat der Senat entschieden, daß die Untersuchung des genetischen Materials eines anderen Menschen ohne dessen ausdrückliche Zustimmung gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstößt und rechtswidrig ist. Dieses Grundrecht des Kindes braucht auch nicht hinter dem Interesse des als Vater geltenden Mannes zurückzustehen, sich Gewißheit über seine biologische
Auch die Weigerung des Kindes oder der Mutter als seiner gesetzlichen Vertreterin, der Einholung einer solchen Analyse oder der Verwertung ihres Ergebnisses zuzustimmen, ist als solche regelmäßig nicht geeignet, einen Anfangsverdacht zu begründen.
Aktenzeichen der Urteile: XII ZR 60/03, XII ZR 227/03
siehe auch
Heimlich eingeholter Vaterschaftstest für gerichtliches Gutachten verwertbar
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Leitsatz zum Az. XII ZR 227/03:
ZPO § 640 Abs. 2 Nr. 2; BGB §§ 1600 Nr. 1, 1600 b Abs. 1 Satz 2;
GG Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1
Zur Frage der Verwertbarkeit einer heimlich eingeholten DNA-Analyse im Vaterschaftsanfechtungsverfahren.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.01.2005
Quelle: Pressemitteilung Nr. 4/2005 des Bundesgerichtshofs vom 12.01.2005
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Dokument-Nr. 91
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