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Verwaltungsgericht Weimar, Urteil vom 04.03.2010
- 5 K 1191/06 We -
VG Weimar: Vermittlung von Sportwetten durch privaten Anbieter ist unerlaubtes Glückspiel
Staatliches Sportwettenmonopol verstößt weder gegen nationales Recht noch gegen Recht der europäischen Gemeinschaft
Eine Untersagungsverfügung gegen die Vermittlung von Sportwetten durch einen Privatanbieter an einen im Ausland ansässigen Sportwettanbieter ist zulässig, da die Durchführung von Sportwetten dem Staat vorbehalten ist. Das staatliche Sportwettenmonopol verstößt weder gegen nationales Recht noch gegen das Recht der europäischen Gemeinschaft. Dies entschied das Verwaltungsgericht Weimar.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger im Jahre 2005 beim Gewerbeamt der Stadt Gotha die Vermittlung von
Landkreis untersagt dem Kläger die Vermittlung von Sportwetten
Der Landkreis Gotha untersagte dem Kläger unter Anordnung der sofortigen Vollziehung bei Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 5.000,- € für den Fall, dass er der Verfügung nicht nachkomme, die Vermittlung von
Erfolgloser Widerspruch des Klägers
Der Widerspruch des Klägers und sein Antrag zum Verwaltungsgericht Weimar mit dem Ziel, den Sofortvollzug der Verfügung zu beseitigen, blieben ohne Erfolg (VG Weimar, Beschluss vom 4. August 2006 - 8 E 840/06.We und nachfolgend Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 7. Februar 2007 - 3 EO 730/06).
Sportwettenmonopol hat Ziel der Bekämpfung der Wettsucht und Wettleidenschaft
Das Verwaltungsgericht Weimar hat im Hauptsacheverfahren entschieden, dass die Untersagungsverfügung rechtmäßig gewesen ist. Dabei ging das Gericht davon aus, dass der seit dem 1. Januar 2008 geltende Glücksspielstaatsvertrag in Verbindung mit dem dazu in Thüringen ergangenen Ausführungsgesetz auch auf diesen Fall anzuwenden sei. Für die Rechtmäßigkeit der vor dem Inkrafttreten des Staatsvertrags erlassenen Untersagungsverfügung komme es auf die Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an. Danach sei die Durchführung von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.03.2010
Quelle: ra-online, VG Weimar
- OVG Sachsen-Anhalt: Sportwettenmonopol zulässig
(Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.02.2010
[Aktenzeichen: 3 L 6/08]) - Staatliches Sportwettenmonopol in Baden-Württemberg mit Grundgesetz und Europarecht vereinbar
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 10.12.2009
[Aktenzeichen: 6 S 570/07, 6 S 1110/07, 6 S 1511/07])
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Dokument-Nr. 9358
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