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Bundesfinanzhof, Urteil vom 19.01.2010
- X R 53/08 -
Bundesfinanzhof: Besteuerung der Altersrenten verstößt nicht gegen die Verfassung
Richter bestätigen ihre bisherige Rechtsprechung
Die Umstellung der Besteuerung der Alterseinkünfte auf das System der nachgelagerten Besteuerung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung bestätigt.
Die
Allmähliche Überführung in volle Besteuerung
Zur allmählichen Überführung in die volle
Sachverhalt
Der Kläger, ein selbständig tätiger Wirtschaftsprüfer, der seit 1996 eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, hatte geltend gemacht, dass die gleiche
BFH bestätigt seine bisherige Rechtsprechung
Mit seiner Entscheidung hat der X. Senat des BFH seine bisherige Rechtsprechung bestätigt (vgl. BFH, Urteil v. 26.11.2008 - X R 15/07 -). Bei dem
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Verfassungsmäßigkeit der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung; Anwendung der Öffnungsklausel
1. Die gesetzliche Neuregelung der Besteuerung der Altersrenten durch das Alterseinkünftegesetz ist verfassungsmäßig, sofern das Verbot der Doppelbesteuerung eingehalten wird. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG verletzt weder das Recht des Steuerpflichtigen auf Gleichbehandlung noch sein Vertrauen auf Beibehaltung der Ertragsanteilsbesteuerung seiner Renteneinkünfte (Bestätigung des Senatsurteils vom 26. November 2008 X R 15/07, BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710).
2. Bei der Anwendung der Öffnungsklausel des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2 EStG kommt es darauf an, für welche Jahre der Steuerpflichtige die Beiträge geleistet hat (gegen BMF-Schreiben vom 30. Januar 2008, BStBl I 2008, 390, Rz 137).
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.03.2010
Quelle: ra-online, Bundesfinanzhof
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Dokument-Nr. 9437
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