wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.05.2010
23 Sa 127/10 -

Kündigung einer Auszubildenden während der Probezeit auch ohne Zustimmung des Personalrats möglich

Bei Untauglichkeit des Auszubildenden kann Zustimmungsverweigerung des Personalrats für unbeachtlich erachtet werden

Die Kündigung einer Auszubildenden kann während der Probezeit auch bei Zustimmungsverweigerung des Personalrats erfolgen. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Auszubildende während der ersten 14 Tage der Probezeit des Ausbildungsverhältnisses vier Tage krankheitsbedingt gefehlt und in diesem Zusammenhang ihre Meldepflichten verletzt, da sie ohne Absprache mit ihrem Arbeitgeber aus familiären Gründen in die Türkei und erst eine Woche später wieder zurückgekommen war. Das Bezirksamt hat hieraus geschlossen, die Auszubildende sei für die Ausbildung ungeeignet. Der Personalrat hat die Zustimmung zur Kündigung verweigert.

Arbeitsgericht hält Kündigung wegen fehlender Zustimmung des Personalrats für unwirksam

Das Arbeitsgericht Berlin hatte die Kündigung wegen fehlender Zustimmung des Personalrats als unwirksam angesehen. Die Einwendungen des Personalrats seien nicht unbeachtlich gewesen, in Betracht komme nämlich ein Verstoß des Arbeitgebers gegen das Prinzip von „Treu und Glauben“ und gegen das „Maßregelungsverbot“ des § 612 a BGB.

LAG erachtet Zustimmungsverweigerung des Personalrats für unbeachtlich

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat unter Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung des Arbeitsgerichts die Klage der Auszubildenden abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat die diesbezüglich erfolgte Zustimmungsverweigerung des Personalrats für unbeachtlich erachtet. Es sei nicht erkennbar, dass der Arbeitgeber seiner Eignungsbeurteilung einen unzutreffenden Sachverhalt zugrunde gelegt hat oder dass die Kündigung aus Gründen außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes (z.B. Willkür, Maßregelungsverbot) unwirksam sein könnte.

Hinweis: In einem ähnlichen Verfahren entschieden die Richter des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 25. Mai 2010, dass die Kündigung einer Auszubildenden, wegen mangelnder Eignung und Verletzung vertraglicher Nebenpflichten wegen Fehlzeiten ohne Personalratszustimmung zulässig sei.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.05.2010
Quelle: ra-online, LAG Berlin-Brandenburg

Aktuelle Urteile aus dem Arbeitsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Arbeitgeber | Arbeitgeberin | Auszubildender | Auszubildende | Kündigung | Personalrat | Zustimmung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 9655 Dokument-Nr. 9655

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil9655

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?