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alle Urteile, veröffentlicht am 26.07.2005

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.05.2005
- L 11 KA 5/04 -

Wegehonorar für Anästhesisten bei häuslicher Schmerztherapie

Mit Urteil vom 11.05.2005 hat der 11. Senat des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen entschieden, dass ein Anästhesist, der die vertragsärztliche Versorgung von Schmerzpatienten in deren Wohnungen durchführt, einen Anspruch auf Wegegeld hat.

Die zur Kostenerstattung verurteilte Kassenärztliche Vereinigung hatte gemeint, es greife eine Ausnahmeregelung ein, die „hinzugezogenen Anästhesisten“ das Honorar für den Hausbesuch versage. Das wies der erkennende 11. Senat zurück. Denn diese Ausnahme - so die Richter - geht davon aus, dass der Behandlungsort des Patienten nicht seine Wohnung, sondern die Praxis eines anderen Arztes ist. Darüber hinaus würde ein Ausschluss der Hausbesuchspauschale für schmerztherapeutische Leistungen zu einer nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung führen. Diese Leistungen können nämlich nicht nur von Anästhesisten, sondern auch von anderen Vertragsärzten erbracht... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 27.06.2005
- 8 K 2493/04.KO -

Straßenreinigungssatzung der Stadt Koblenz ist nichtig

Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Koblenz ist nichtig, darauf beruhende Gebührenbescheide sind aufzuheben. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Die Stadt Koblenz zog die Kläger, allesamt Anlieger der Rhenser Straße in Koblenz-Stolzenfels, zu Straßenreinigungsgebühren heran. Gestützt wurde die Gebühren­erhebung auf die Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungssatzung). Gegen die Bescheide legten die Kläger erfolglos Widerspruch ein und erhoben in der Folgezeit... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 26.07.2005
- 1 BvR 782/94 -

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 26.07.2005
- 1 BvR 957/96 -

Regelungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes zur Genehmigung der Übertragung des Bestands von Lebensversicherungsverträgen teilweise verfassungswidrig

Die Regelungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes zur aufsichtsbehördlichen Genehmigung der Übertragung des Bestands von Lebensversicherungsverträgen auf ein anderes Unternehmen sind verfassungswidrig, soweit sie nicht sicherstellen, dass eine Genehmigung nur erfolgt, wenn die Belange der Versicherten – bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit auch die Ansprüche der Vereinsmitglieder... Lesen Sie mehr

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Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 26.07.2005
- 1 BvR 80/95 -

Bundesverfassungsgericht: Lebensversicherungen müssen Auszahlungsregeln ändern

Kapitalbildende Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung: Schutzdefizit für Versicherungsnehmer bei der Ermittlung des Schlussüberschusses

Wer eine kapitalbildende Lebensversicherung abgeschlossen hat, darf auf eine höhere Überschussbeteiligung hoffen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), mit dem der Verbraucherschutz gestärkt wird. Die Versicherten müßten "angemessen" an den Überschüssen der Versicherer beteiligt werden. Die Richter verpflichteten den Gesetzgeber, bis 2008 neue Regelungen zu schaffen, um die Interessen der Versicherten zu schützen.

Die gesetzlichen Regelungen für den Bereich der kapitalgebundenen Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung genügen nicht den verfassungsrechtlichen Schutzanforderungen. Es fehlen hinreichende rechtliche Vorkehrungen dafür, dass bei der Berechnung des bei Vertragsende zu zahlenden Schlussüberschusses die durch die Prämienzahlungen geschaffenen Vermögenswerte angemessen berücksichtigt... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 18.07.2005
- VG 3 A 152.03 -

Kein schriftlicher Verweis für Schüler wegen Hip Hop Musik

Das Verwaltungsgericht Berlin hat den einem 14-jährigen Schüler der F.-Oberschule wegen Hörens von Musik der Gruppe „Aggro Berlin“ erteilten Verweis aufgehoben.Im Rahmen einer Klassenfahrt hatten mehrere Schüler auf dem Zimmer laut Musik der Gruppe „Aggro Berlin“ gehört. Der Klassenleiter untersagte den Schülern das weitere Anhören und behielt die einem Mitschüler des Klägers... Lesen Sie mehr