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alle Urteile, veröffentlicht am 26.02.2010

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.02.2010
- OVG 10 S 37.09 u. a. -

OVG Berlin-Brandenburg: Kinobetreiber nicht zur Zahlung der Filmabgabe verpflichtet

Erhebung der Filmabgabe verstößt gegen Gebot der Abgabengerechtigkeit

Betreiber von Multiplex-Filmtheatern sind vorerst nicht zur Zahlung der Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz verpflichtet. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Berlin-Brandenburg hervor.

Das Oberverwaltungsgericht hat sich der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen, dass die Vorschriften über die Erhebung der Filmabgabe gegen das Gebot der Abgabengerechtigkeit verstoßen. Denn das Filmförderungsgesetz enthält keine Kriterien, nach denen sich die finanzielle Beteiligung der Fernsehveranstalter an der staatlichen Filmförderungsaufgabe bemisst; diese können frei vereinbart werden. Dagegen werden Kinobetreiber zu einem gesetzlich gestaffelten Anteil ihres Umsatzes aus dem Verkauf von Eintrittskarten zu der Filmabgabe herangezogen. Das ist mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz nicht vereinbar. Daher bestehen nach Ansicht des... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 17.02.2010
- 3 U 106/09 -

OLG Hamm: Theaterstück "Ehrensache" darf auch in Hagen aufgeführt werden

Kunstfreiheit genießt Vorrang

Das Bühnenstück „Ehrensache“ über den gewaltsamen Todesfall eines 14 - jährigen Mädchens darf jetzt auch in Hagen wieder aufgeführt werden. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm.

Der Autor nahm den gewaltsamen Todesfall eines 14 - jährigen Mädchens im Jahre 2004 in Hagen zum Anlass, das Bühnenstück „Ehrensache“ zu schreiben. Gegen das Stück und dessen Aufführung durch die Stadt Hagen wendete sich die Mutter aus Gründen des Persönlichkeitsrechts ihrer verstorbenen Tochter. Sie hatte damit Erfolg und erwirkte vor dem Landgericht Hagen unter dem 10. Januar 2007... Lesen Sie mehr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 26.02.2010
- 10 CS 10.412 -

Versammlung in Augsburg unter dem Motto "Gedenken an den alliierten Bombenholocaust vom Februar 1944" darf stattfinden

Keine Grundlage für Verbot der Versammlung

Die in Augsburg für den 27. Februar 2010 unter dem Motto " Gedenken an den alliierten Bombenholocaust vom Februar 1944" angemeldete Versammlung darf stattfinden. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschieden und damit die vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg bestätigt.

Die von einem rechtsgerichteten Verein angemeldete Versammlung, die Umzüge und Kundgebungen in der Innenstadt von Augsburg vorsieht, war von der Stadt Augsburg verboten worden. Gleichzeitig hatte die Stadt für den Fall, dass ein Rechtsmittel gegen das Versammlungsverbot erfolgreich sein sollte, Beschränkungen angeordnet.Das Verwaltungsgericht Augsburg gab dem... Lesen Sie mehr

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Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 26.10.2009
- S 18 VG 18/09 -

Tod nach Einbruchdiebstahl: Witwe erhält keine Opferentschädigung

Ohne tätlichen Angriff keine Opferentschädigung

Verstirbt ein Hauseigentümer nach einem Einbruch, bei dem kein unmittelbarer Kontakt mit dem Täter stattgefunden hat, an den Folgen eines Schlaganfalls, erhält die Witwe keine staatliche Opferentschädigung.

Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Falle einer 61jährigen Witwe aus Bochum, deren Ehemann fünf Tage nach einem Einbruchdiebstahl einen Schlaganfall erlitt, an dessen Folgen er später verstarb. Die Eheleute hatten sich während des Einbruchs im Keller ihres Hauses befunden und lediglich Geräusche über ihnen gehört. In den folgenden Tagen waren sie beunruhigt, da sie eine Rückkehr... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 18.11.2009
- 4 O 89/09 -

LG Berlin: Einwilligungserklärung für Werbung muss eindeutig sein

Ungenaue Formulierung stellt Verstoß gegen Wettbewerbsrecht und Bundesdatenschutzgesetz dar

Zeitungsverlage dürfen ihren Kunden auf dem Teilnahmecoupon für Gewinnspiele keine vorformulierte Erklärung unterschieben, mit der sie pauschal der Nutzung ihrer Daten für Werbezwecke zustimmen. Das hat das Landgericht Berlin entschieden.

Der Teilnahmecoupon für ein Preisausschreiben der Welt am Sonntag enthielt eine vorformulierte Einwilligungserklärung. Darin erklärte sich der Kunde damit einverstanden, dass die Zeitung seine Daten für Werbung, Marktforschung und Beratung nutzt, sie von Dritten verarbeiten lässt und ihm schriftlich, telefonisch und per E-Mail "weitere interessante Angebote" unterbreitet werden.... Lesen Sie mehr

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Arbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 26.01.2010
- 25 Ca 282/09 -

Kein Sprachtest per Telefon - Deutschkenntnisse eines ausländischen Bewerbers für eine Stelle als Postzusteller können nicht per kurzem Telefonat hinreichend geprüft werden

Mittelbare Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft durch die Ausgestaltung des Auswahlverfahrens

Ein kurzes Telefonat reicht nicht aus, um die Deutschkenntnisse eines ausländischen Stellenbewerbers zu testen. Dies hat das Arbeitsgericht Hamburg entschieden. Es verurteilte die Deutsche Post zur Zahlung von mehreren Tausend Euro Schadensersatz, weil sie einen Afrikanischer ablehnte, der sich auf eine Stelle als Postzusteller beworben hatte.

Das Arbeitsgericht Hamburg hat ein Unternehmen der Postbranche zur Zahlung von Schadensersatz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz an einen in der Elfenbeinküste geborenen Stellenbewerber verurteilt. Das Arbeitsgericht sieht in der Ausgestaltung des Auswahlverfahrens für Postzusteller durch das Unternehmen einen Verstoß gegen das Verbot der mittelbaren Diskriminierung wegen... Lesen Sie mehr

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 23.02.2010
- 11 LB 233/09 und 11 LB 234/09 -

Niedersächsisches OVG: Kein Waffenschein für Messebesuche eines Juweliers

Erhöhte Gefahr eines Überfalles außerhalb der "eigenen vier Wände" nicht gegeben

Einem Geschäftsführer bzw. einer leitende Angestellten eines Uhren-, Schmuck- und Antiquitätengeschäftes hat keinen Anspruch auf Erhalt eines Waffenscheins, d.h. die Berechtigung zum Führen von Waffen außerhalb ihrer Wohnung und ihres Ladens. Dies geht aus einer Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hervor.

Für den Besitz eines Waffenscheins bedarf es einer gegenüber der Allgemeinheit wesentlich erhöhten Gefahr eines Überfalles gerade außerhalb der "eigenen vier Wände", zu dessen Abwehr eine Schusswaffe geeignet und erforderlich sein muss. Diese Voraussetzungen sind vorliegend nicht gegeben, und zwar auch nicht auf den vorrangig geltend gemachten Reisen der Kläger zur Teilnahme als Aussteller... Lesen Sie mehr