alle Urteile, veröffentlicht am 29.04.2011
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 07.07.1972
- 40 C 229/72 -
Kein Holzkohlen-Gartengrill auf dem Balkon zulässig
Mitbewohner werden unvermeidbar durch Rauch und Dunst belästigt
Das Amtsgericht Hamburg hatte sich 1972 mit der Frage des Grillens auf dem Balkon zu beschäftigen.
Im zugrunde liegenden Fall ging es um die Frage, ob der Mieter eines Mietshauses auf seinem Balkon mit einem Gartengrill grillen dürfe. Das Amtsgericht Hamburg verneinte dies, soweit es sich um einen Holzkohlengrill handle. Das Betreiben eines solchen Grills gehöre nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung (§ 535 BGB).Es stellte fest, dass durch den Betrieb eines Holzkohlengrills andere Mieter gestört würden. Unvermeidbar entstünde Rauch und Dunst. Je nach Windrichtung führe dies zu Belästigungen der Bewohner der Wohnungen, die über dem Balkon liegen.Das Amtsgericht Hamburg hatte sich 1972 mit der Frage des Grillens auf dem Balkon zu beschäftigen. Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.04.2011
- 8 AZR 769/09 -
BAG: Arbeitnehmer kann wegen Arbeiten an asbesthaltigen Bauteilen Anspruch auf Schadensersatz zustehen
Arbeitgeber haftet für gesundheitliche Schäden, sofern er Gesundheitsgefährdungen zumindest billigend in Kauf nimmt
Erleidet ein Arbeitnehmer aufgrund von Arbeiten mit asbesthaltigen Bauteilen gesundheitliche Schäden, haftet der Vorgesetzte dann für diese Schäden, wenn er diese Tätigkeit zugewiesen hat, obwohl ihm bekannt war, dass der Arbeitnehmer damit einer besonderen Asbestbelastung ausgesetzt ist und er eine Gesundheitsschädigung des Angestellten zumindest billigend in Kauf nimmt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Im zugrunde liegenden Fall streiten die Parteien über einen Schadensersatzanspruch des Klägers wegen Arbeiten an asbesthaltigen Bauteilen. Der Kläger ist bei der beklagten Stadt beschäftigt. Zunächst war er als Betreuer für Asylbewerber in einem Asylbewerberheim tätig. Dort wurde er vom 1. Februar bis 5. Mai 1995 auf Weisung seines zuständigen Abteilungsleiters und des Heimleiters zu... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 28.04.2011
OVG Mecklenburg-Vorpommern: NPD-Kundgebung am 1. Mai 2011 in Greifswald darf stattfinden
Begriff „Fremdarbeiterinvasion“ erfüllt bei erforderlicher objektiver Betrachtungsweise nicht Straftatbestand der Volksverhetzung
Die NPD-Demonstration unter dem Motto „Unsere Heimat – unsere Arbeit! Fremdarbeiterinvasion stoppen!“ darf wie geplant am 1. Mai 2011 durchgeführt werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern und stellte auf die Beschwerde des NPD-Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Verbotsverfügung des Oberbürgermeisters der Hanse- und Universitätsstadt Greifswald wieder her.
Anders als das Verwaltungsgericht hat das Oberverwaltungsgericht eine Strafbarkeit des Mottos der Versammlung „Unsere Heimat – unsere Arbeit! Fremdarbeiterinvasion stoppen!“ nicht zu erkennen vermocht. Der Begriff „Fremdarbeiterinvasion“ könne bei der erforderlichen objektiven Betrachtungsweise in einem Sinne verstanden werden, der nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung erfülle.... Lesen Sie mehr
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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.04.2011
- BVerwG 2 C 55.09 -
Dienstunfallruhegehalt für ehemaligen Radartechniker der Bundeswehr: Erkrankung muss als Berufskrankheit nachgewiesen werden
BVerwG weist auf notwendige besondere Sorgfalt bei der Auswahl von Sachverständigen bei neuartigen Erkrankung mit unklarem Erscheinungsbild hin
Ein Radartechniker, der eine schwere Erkrankung auf seine berufliche Tätigkeit bei der Bundeswehr zurückführt, hat nur dann Anspruch auf ein erhöhtes Unfallruhegehalt, wenn er nachweisen kann, dass die Erkrankung als Berufskrankheit einzustufen ist. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, ein Bundesbeamter, war in der Werkstatt eines Marinefliegergeschwaders mit der Wartung und Reparatur von Radaranlagen beschäftigt. Dabei war er über viele Jahre sowohl der von diesen Anlagen ausgehenden Röntgenstrahlung als auch starken hochfrequenten Feldern ausgesetzt. Er entwickelte eine so genannte elektromagnetische Hypersensibilität,... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.04.2011
- BVerwG 2 C 30.09, BVerwG 2 C 27.10 und BVerwG 2 C 48.10 -
BVerwG: Beamten muss bei dauerhafter Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes Verwendungszulage gewährt werden
Nach 18 Monaten ununterbrochener Wahrnehmung einer Aufgabe besteht Anspruch auf Zahlung einer Zulage
Einem Beamten, dem die Aufgaben eines unbesetzten höherwertigen Amtes vertretungsweise übertragen werden, ist eine Zulage nach § 46 Abs. 1 Satz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes auch für den Fall zu zahlen, dass die Übertragung auf Dauer angelegt wurde. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Die Kläger des zugrunde liegenden Falls, eine Oberstudienrätin, ein Verwaltungsoberrat im Dienst eines Rentenversicherungsträgers und ein Regierungsoberrat im Landespolizeidienst, nahmen anstelle der ihrem Statusamt (jeweils Besoldungsgruppe A 14) zugeordneten Aufgaben über mehrere Jahre hinweg Aufgaben wahr, die einer nicht besetzten Planstelle der höheren Besoldungsgruppe A 15 zugeordnet... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 11.04.2011
- 2 Ss 36/11 -
Mundschutz im Schuh versteckt: Fußballfan wegen Mitsichführen einer Schutzwaffe verurteilt
Mitführen von Schutzwaffen lässt auf Gewaltbereitschaft und Gefahr unfriedlichen Verhaltens schließen
Wer beim Besuch eines Fußballspiels einen Mundschutz bei sich führt, kann wegen des Mitsichführens einer Schutzwaffe bei einer öffentlichen Veranstaltung verurteilt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor
Im zugrunde liegenden Fall war bei einer Personenkontrolle vor dem Stadion am Bieberer Berg in Offenbach am 2. August 2009 bei dem Angeklagten, der das an diesem Tag stattfindende DFB-Fußballpokalspiel besuchen wollte, in dessen Schuh ein schwarzer Mundschutz aufgefunden worden. Der damals 21jährige Angeklagte ließ sich dahin ein, er habe sich mit dem Mundschutz für den Fall von Fanrivalitäten... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.04.2011
- 1 S 1250/11 -
VGH Baden-Württemberg: "Fremdarbeiterinvasion stoppen!" – Rechtsextreme Demonstration am 1. Mai in Heilbronn zulässig
Versammlungsverbot kann nicht allein wegen inhaltlicher Ausrichtung einer Versammlung verhängt werden
Die am 1. Mai 2011 in Heilbronn geplante Demonstration unter dem Motto "Fremdarbeiterinvasion stoppen!", zu der das "Nationale und soziale Aktionsbündnis 1. Mai" aufgerufen hat, darf stattfinden. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg und bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart, die von der Stadt Heilbronn mit der Beschwerde angefochten worden war.
Der Verwaltungsgerichtshof hat - wie das Verwaltungsgericht - keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür gesehen, dass eine strafbare Verletzung der Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit zu besorgen sei. Insbesondere ein Verstoß gegen den Straftatbestand der Volksverhetzung sei nicht zu befürchten. Der Begriff „Fremdarbeiter“ sei zwar durch seinen Gebrauch während der Zeit des Nationalsozialismus... Lesen Sie mehr