alle Urteile, veröffentlicht am 05.04.2011
Amtsgericht Rottenburg a. Neckar, Urteil vom 04.10.1994
- 2 C 356/94 -
Nächtliches Duschen verboten: Hausordnung, die nächtliches Duschen verbietet, ist wirksam
Bewohner eines Mehrfamilienhauses können übrige Hausbewohner zu Verzicht auf nächtliches Duschen zwingen
Das Amtsgericht Rottenburg hat die Bewohnerin einer Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus dazu verurteilt, es zu unterlassen, in ihrer Wohnung in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr, ausgenommen in begründeten Ausnahmefällen, zu baden und/oder zu duschen. Geklagt hatte der Bewohner einer Nachbarwohnung. Dieser sah sich durch das nächtliche Duschen der Beklagten gestört, da die Benutzung des Bades bzw. der Dusche durch baubedingte Umstände, insbesondere beim Auslaufen von Wasser, eine erhebliche Lärmeinwirkung auf seine Wohnung verursache.
Das Gericht billigte dem Kläger diesen Unterlassungsanspruch aufgrund der in dem Wohnhaus geltenden Hausordnung zu. Diese stelle einen Vertrag zugunsten Dritter dar. Die Bestimmung der Hausordnung bezüglich des Duschens und Badens müsse als vertragliche Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter gewertet werden zugunsten der jeweiligen Mieter oder Miteigentümer, die dadurch das Recht erwerben sollen, von ihren Mitbewohnern die Einhaltung der Regelung in der Hausordnung zu verlangen.Nur diese rechtliche Auslegung der Hausordnung mache Sinn. Aus dem Wortlaut ergebe sich, dass die Mitbewohner geschützt werden sollen. U.a. werde eine... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.11.2010
- 2 K 3060/06 B -
FG Berlin-Brandenburg: Steuerbegünstigung nur für Altbausanierung nicht für Neuausbauten möglich
Geltendmachen von Steuerbegünstigungen für erstmaligen Dachgeschossausbau unzulässig
Aufwendungen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, die zu Herstellungs- oder Anschaffungskosten eines zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäudes oder einer Wohnung in einem Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsgebiet führen, werden steuerlich nach § 10 f des Einkommensteuergesetzes besonders begünstigt. Sie können über 10 Jahre verteilt zu insgesamt 100 %, bei Baubeginn ab 2004 zu 90 % wie Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden und mindern so das zu versteuernde Einkommen. Diese Begünstigung kann allerdings nur dann in Anspruch genommen werden, wenn solche Aufwendungen auf bereits bestehenden Wohnraum entfallen, nicht jedoch für einen Neubau. Dies entschied das Finanzgericht Berlin-Brandenburg.
In dem entschiedenen Fall erwarb der Kläger eine Eigentumswohnung in einem über hundert Jahre alten Mehrfamilienhaus, das saniert und dessen Wohnungsbestand in einzelne Eigentumswohnungen aufgeteilt wurde. Die vom Kläger angeschaffte Wohnung wurde während der Sanierung des Altbaus in dessen bis dahin unausgebautem Dachgeschoss neu errichtet. Der Kläger verlangte die Gewährung der besonderen... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 28.03.2011
- VG 20 L 32.11 -
VG Berlin: Treberhilfe kann Förderung von Konkurrenten nicht verhindern
Zweifel an Zuverlässigkeit der Antragstellerin und dem Vorhandensein einer funktionsfähigen Geschäftsführung nicht von der Hand zu weisen
Die Treberhilfe kann nicht verhindern, dass öffentliche Fördermittel für die Arbeit mit obdachlosen Menschen an Konkurrenten ausgezahlt werden. Das Verwaltungsgericht Berlin hat einen entsprechenden Eilantrag zurückgewiesen.
Die Treberhilfe erbringt ambulante Hilfsangebote und Hilfestellungen für obdachlose Menschen in Berlin. Im September 2010 beantragte sie beim Landesamt für Gesundheit und Soziales die Gewährung von Zuwendungen für ihre Kontakt- und Beratungsstellen und für ihre Straßensozialarbeit zur Integration Obdachloser für das Jahr 2011. Entsprechende Anträge stellten auch zwei weitere Träger,... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht München, Urteil vom 28.07.2010
- 343 C 6867/10 -
AG München: Großmarktbetreiber haftet nicht für Unfall auf Supermarktparkplatz
Supermarktsangestellte ist nicht verpflichtet Personalien eines Unfallverursachers aufzunehmen
Verursacht jemand auf dem Parkplatz eines Großmarktes einen Schaden an einem anderen geparkten Wagen und geht dann zum Servicepoint, um den Eigentümer dieses anderen Wagens durch Ausrufen ermitteln zu lassen, ist die Mitarbeiterin des Großmarktes nicht verpflichtet, sich die Personalien des Unfallverursachers geben zu lassen. Der Betreiber des Großmarktes haftet daher auch nicht, wenn der Geschädigte den Ausruf nicht hört und sich der Unfallverursacher nachher nicht mehr ermitteln lässt.
An einem Vormittag Ende November 2009 stellte der Fahrer eines Audi A4 seinen Wagen auf dem Parkplatz eines Großmarktes ab. Als er nach seinem Einkauf zurück kam, stellte er fest, dass sein linker vorderer Stoßfänger und sein vorderer linker Kotflügel eingedrückt und zerkratzt waren. Auch der vordere linke Scheinwerfer war beschädigt.Der Audifahrer begab sich daraufhin... Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 05.04.2011
- C-424/09 -
EuGH: Absolutes Verbot von Kundenakquisehandlungen für Wirtschaftsprüfer durch nationale Regelung unzulässig
Verbot stellt Beschränkung des Dienstleistungsverkehrs dar
Eine nationale Regelung darf für Wirtschaftsprüfer kein absolutes Verbot von Kundenakquisehandlungen vorsehen. Ein solches durch die „Dienstleistungs“-Richtlinie untersagtes Verbot stellt eine Beschränkung des grenzüberschreitenden freien Dienstleistungsverkehrs dar. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.
Die „Dienstleistungs“-Richtlinie dient der Errichtung eines freien und wettbewerbsfähigen Dienstleistungsmarkts zur Förderung des Wirtschaftswachstums und zur Schaffung von Arbeitsplätzen in der Europäischen Union. Sie sieht hierzu die Beseitigung von Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs zwischen Mitgliedstaaten vor, wie absoluter Verbote... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 23.03.2011
- 2 U 417/10 -
OLG Nürnberg: Bank wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung bei Finanzierungsberatung zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet
Vorschlag der Bankberaterin, fehlendes Eigenkapitals beim Hauskauf durch Erwerb einer weiteren Immobilie zu ersetzen, vom Gericht als "grotesk" bewertet
Der Vorschlag einer Finanzierungsberaterin, beim Kauf eines Hauses fehlendes Eigenkapital durch den Erwerb einer weiteren, voll finanzierten Immobilie zu ersetzen, stellt eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung dar, die dazu führt, dass die Bank nicht nur den Wohnungskauf rückgängig machen, sondern auch den Käufern Schadensersatz leisten muss. Dies entschied das Oberlandesgericht Nürnberg.
Im zugrunde liegenden Streitfall wollten die Kläger, ein junges Ehepaar russischer Abstammung, für sich und ihre zwei kleinen Kinder ein Reihenhaus erwerben. Sie hatten auch schon ein ganz bestimmtes Objekt am südlichen Stadtrand von Nürnberg im Auge, das ihnen gefiel. Als Problem stellte sich dabei aber heraus, dass die Eheleute keinerlei Eigenkapital besaßen und auch das monatliche... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.04.2011
- II ZR 263/08 und II ZR 279/08 -
BGH zur persönlichen Haftung von GmbH-Gesellschaftern nach Abtretung einer Forderung der Bank an einen Mehrheitsgesellschafter
GmbH-Gesellschafter haftet auch bei fast vollständigem Übergang der Anteile auf Mehrheitsgesellschafter
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein GmbH-Gesellschafter, der gegenüber einer Bank der Gesellschaftsschuld beigetreten ist, einem Mitgesellschafter, an den die Bank ihre Forderung gegen die Gesellschaft abgetreten hat, auch dann persönlich haftet, wenn die Anteile an der Gesellschaft später fast vollständig (hier: 99,94 %) auf den Mehrheitsgesellschafter übergehen. Ferner wurde entschieden, dass der haftende Gesellschafter bei entsprechender Satzungsgestaltung aus der Gesellschaft ausgeschlossen und sein Geschäftsanteil eingezogen werden kann, wenn deswegen die Zwangsvollstreckung in seinen Geschäftsanteil von dem Mitgesellschafter betrieben wird und die sonstigen Voraussetzungen für diese Maßnahmen gegeben sind, insbesondere eine Abfindung ohne Verstoß gegen das Kapitalerhaltungsgebot (§ 34 Abs. 3, § 30 Abs. 1 GmbHG*) gezahlt werden kann.
In dem einen Verfahren (II ZR 279/08) geht es um die Haftung. Die beiden Kläger und der Beklagte sind Gesellschafter einer GmbH, die Mitte der 90er Jahre ein Wohn- und Geschäftszentrum in Berlin errichtete. Für die Finanzierungsdarlehen der GmbH übernahmen die Kläger, die damals mit zusammen 26,6 % an der GmbH beteiligt waren, in Höhe von 1,52 Mio. DM die persönliche Haftung und unterwarfen... Lesen Sie mehr