alle Urteile, veröffentlicht am 04.09.2018
Finanzgericht Köln, Urteil vom 27.06.2018
- 3 K 870/17 -
Absagen zur Weihnachtsfeier gehen steuerlich nicht zu Lasten der feiernden Kollegen
Bei Berechnung von Zuwendungen im Rahmen der Lohnversteuerung sind nur tatsächlich teilnehmende Arbeitnehmer zu berücksichtigen
Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass Absagen von Kollegen anlässlich einer Betriebsveranstaltung (hier: Weihnachtsfeier) steuerrechtlich nicht zu Lasten der tatsächlich Feiernden gehen.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls plante Ende des Jahres 2016 die Durchführung eines gemeinsamen Kochkurses als Weihnachtsfeier. Nach dem Konzept des Veranstalters durfte jeder Teilnehmer unbegrenzt Speisen und Getränke verzehren. Von den ursprünglich angemeldeten 27 Arbeitnehmern sagten zwei kurzfristig ab, ohne dass dies zu einer Reduzierung der bereits veranschlagten Kosten durch den Veranstalter führte.Die Klägerin berechnete im Rahmen der Lohnversteuerung die Zuwendung an die einzelnen Arbeitnehmer, indem sie die ursprünglich angemeldeten 27 Arbeitnehmer berücksichtigte. Demgegenüber verlangte das Finanzamt, dass auf... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 09.07.2018
- 1 BvL 2/18 -
Beitragspflicht für Versorgungsbezüge in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung ist verfassungsgemäß
Beitragszahlung greift nicht unverhältnismäßig in Rechte der Betroffenen ein
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Beitragszahlung durch die Bezieher von Versorgungsbezügen in der gesetzliche Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung mit der Verfassung vereinbar ist. Sie stellt weder einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG dar noch greift sie unverhältnismäßig in die Rechte der Betroffenen ein. Das Gericht wies damit eine Vorlage des Sozialgerichts hinsichtlich der Frage, ob die Beitragspflicht für Versorgungsbezüge mit dem Grundgesetz vereinbar ist, als unzulässig zurück.
Für die Beitragsbemessung in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung werden von versicherungspflichtig Beschäftigten und versicherungspflichtigen Rentnern unter anderem die mit der Rente vergleichbaren Einnahmen zugrunde gelegt. Von diesen sogenannten Versorgungsbezügen sind auch Renten der betrieblichen Altersversorgung umfasst. Durch das Gesetz zur Modernisierung... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 24.01.2018
- S 9 R 3390/16 -
FM-Anlage für Gehörgeschädigten stellt keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung dar
Hilfsmittel nur in Ausnahmefällen zur Befriedigung von Grundbedürfnissen des täglichen Lebens erforderlich
Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass eine FM-Anlage (drahtlose Signalübertragungsanlage) regelmäßig keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist, da es sich um ein Hilfsmittel zum mittelbaren Ausgleich der Behinderung handelt, welches nur in Ausnahmefällen zur Befriedigung von Grundbedürfnissen des täglichen Lebens erforderlich ist.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls hatte von der beigeladenen Krankenversicherung bereits ein Hörgerät für das linke Ohr und ein Cochlear-Implantat für das rechte Ohr erhalten. Damit war ein ausreichendes Hörverständnis im unmittelbaren Nahgespräch und ohne Störschallbedingungen erreicht worden. Es bestanden jedoch Verständnisschwierigkeiten beim Hören und Verstehen in... Lesen Sie mehr
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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 03.11.2017
- 2 BvR 2135/09 -
BVerfG: Dauer der Erzwingungshaft zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung muss sich nicht an Dauer der Ordnungshaft richten
Erzwingungshaft von bis zu 6 Monaten verhältnismäßig
Die Dauer einer Haft zwecks Erzwingung der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zur Vermögensauskunft muss sich nicht an die Dauer der ersatzweise zum Ordnungsgeld angeordneten Ordnungshaft richten. Demnach ist eine Erzwingungshaft von bis zu 6 Monaten auch dann verhältnismäßig, wenn die Ordnungshaft nur zwei Tage beträgt. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall musste ein Mann wegen eines Verstoßes gegen eine Unterlassungsverfügung des Amtsgerichts Weimar ein Ordnungsgeld von 1.000 EUR zahlen. Ersatzweise war eine Ordnungshaft von zwei Tagen angeordnet. Da der Mann jegliche Mithilfe bei der anschließenden Zwangsvollstreckung unterließ, war eine Pfändung des Ordnungsgeldes nicht möglich. Zudem weigerte sich der... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Urteil vom 12.10.2017
- B 4 AS 34/16 R -
BSG: Keine Anrechnung von Gutscheinwerten auf Leistungsnachzahlung nach alleiniger Aufhebung des Sanktionsbescheids
Ausgabe von Gutscheinen als Sachleistung stellt eigenständigen Verwaltungsakt dar
Erhält ein ALG-II-Empfänger aufgrund eines Sanktionsbescheides keine Regelleistung mehr, dafür aber Sachleistungen in Form von Lebensmittelgutscheinen, so wird der Wert der Gutscheine bei alleiniger Aufhebung des Sanktionsbescheides nicht auf die Leistungsnachzahlung angerechnet. Die Ausgabe der Gutscheine stellt als Sachleistungen ein eigenständiger Verwaltungsakt dar. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund einer Pflichtverletzung erhielt ein ALG-II-Empfänger für die Monate April und Mai 2010 keine Regelleistungen. Nach persönlicher Vorsprache des Leistungsempfängers erhielt er dafür aber Sachleistungen in Form von Lebensmittelgutscheinen. Nachdem das Jobcenter die Sanktionsbescheide zurückgenommen hatte, überwies es dem Leistungsempfänger... Lesen Sie mehr
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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 27.06.2018
- 1 BvR 100/15, 1 BvR 249/15 -
Rentenzahlungen von Pensionskassen sind unter bestimmten Voraussetzungen in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung nicht beitragspflichtig
Beitragspflicht hängt von Vertragsgestaltung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ab
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass es gegen das Gleichheitsgebot verstößt, wenn für die Berechnung der Beiträge von Rentnern zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung solche Zahlungen berücksichtigt werden, die auf einem nach Ende des Arbeitsverhältnisses geänderten oder ab diesem Zeitpunkt neu abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrag zwischen einer Pensionskasse in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit und dem früheren Arbeitnehmer beruhen, während Erträge aus privaten Lebensversicherungen von pflichtversicherten Rentnern nicht zur Berechnung herangezogen werden. Voraussetzung ist aber, dass der frühere Arbeitgeber an dem Versicherungsvertrag nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr beteiligt ist und nur der versicherte Arbeitnehmer die Beiträge eingezahlt hat. Die Differenzierung zwischen betrieblicher und privater Altersversorgung und einer daraus resultierenden Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ist nicht allein nach der auszahlenden Institution vorzunehmen. Es ist vielmehr nach der Vertragsgestaltung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu differenzieren.
Die gesetzliche Krankenversicherung sowie die soziale Pflegeversicherung der Rentner wird unter anderem durch Beitragszahlungen der versicherten Rentner finanziert. Für die Berechnung der Beiträge werden neben der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auch Renten der betrieblichen Altersversorgung als sogenannte Versorgungsbezüge herangezogen.Die Beschwerdeführer... Lesen Sie mehr