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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.03.2022
- VGH 8 S 387/21 -
Unzulässige Zurückweisung eines Bauantrags wegen angeblich fehlerhafter Berechnung der Abstandsflächen
Rechtlich richtige Darstellung der Abstandsflächen für Baugesuch nicht erforderlich
Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung kann nicht allein aufgrund dessen zurückgewiesen werden, weil die Abstandsflächen aus Sicht der Behörde unzutreffend berechnet wurden. Die rechtlich richtige Darstellung der Abstandsflächen ist für ein Baugesuch nicht erforderlich. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Bauherr im Jahr 2019 vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart gegen die Baurechtsbehörde. Diese hatte seinen
Kein mangelhafter Bauantrag wegen fehlerhafter Berechnung der Abstandsflächen
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ließ die Berufung nicht zu. Es bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.04.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 02.12.2020
[Aktenzeichen: 2 K 1901/19]
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Dokument-Nr. 31627
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