alle Urteile, veröffentlicht am 19.09.2018
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.09.2018
- 9 AZR 162/18 -
Arbeitsvertragliche Verfallsklauseln müssen für Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Arbeitgeber Mindestlohn ausnehmen
Klausel wegen Verstoßes gegen Transparenzgebot - zumindest bei nach Anfang 2015 geschlossenen Arbeitsverträgen - insgesamt unwirksam
Eine vom Arbeitgeber vorformulierte arbeitsvertragliche Verfallklausel, die ohne jede Einschränkung alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und damit auch den ab dem 1. Januar 2015 von § 1 MiLoG garantierten Mindestlohn erfasst, verstößt gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB und ist - jeden-falls dann - insgesamt unwirksam, wenn der Arbeitsvertrag nach dem 31. Dezember 2014 geschlossen wurde. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war beim Beklagten als Fußbodenleger beschäftigt. Im Arbeitsvertrag vom 1. September 2015 ist u.a. geregelt, dass alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich geltend gemacht worden sind.Nachdem der Beklagte das Arbeitsverhältnis gekündigt hatte, schlossen die Parteien im Kündigungsrechtsstreit einen Vergleich, dem zufolge das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 15. August 2016 endete und in dem sich der Beklagte u.a. verpflichtete, das Arbeitsverhältnis bis... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.09.2018
- 8 A 1884/16; 8 A 1886/16 -
Streit um gegenseitige Beeinträchtigung von Windenergieanlagen: Reihenfolge konkurrierender Anträge beurteilt sich nach Prioritätsprinzip
Maßgeblich ist nicht Zeitpunkt der Einreichung des prüffähigen Antrags
Das Oberverwaltungsgericht hatte über eine Konkurrenzsituation zwischen Betreibern von zwei Windenergieanlagen zu entscheiden und gab demjenigen Betreiber Recht, der zuerst seine Unterlagen in einem prüfungsfähigen Zustand vorgelegt hatte.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die beiden rund 180 m hohen Windenergieanlagen liegen nur ca. 207 m auseinander. Eine der beiden Anlagen muss bei bestimmten Windrichtungen abgeschaltet werden, weil sonst durch Turbulenzen die Standsicherheit beeinträchtigt wird. Die beiden Betreiber stritten mit der Behörde darum, welche Anlage zeitweise abzuschalten ist.... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 19.09.2018
- 2 BvF 1/15, 2 BvF 2/15 -
Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß
Gesetzgebers steht bei Regelung des Erhebungsverfahrens Prognose-, Gestaltungs- und Entscheidungsspielraum zu
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die angegriffenen Vorschriften, die die Vorbereitung und Durchführung der zum Stand vom 9. Mai 2011 erhobenen Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung (Zensus 2011) zum Gegenstand haben, mit der Verfassung vereinbar sind. Sie verstoßen nicht gegen die Pflicht zur realitätsnahen Ermittlung der Einwohnerzahlen der Länder und widersprechen insbesondere nicht dem Wesentlichkeitsgebot, dem Bestimmtheitsgebot oder dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Auch ein Verstoß gegen das Gebot föderativer Gleichbehandlung liegt nicht vor, da die Ungleichbehandlung von Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern gerechtfertigt ist, weil sie aus sachlichen Gründen erfolgte und zu hinreichend vergleichbaren Ergebnissen zu kommen versprach. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erfolgte aufgrund von Anträgen der Senate von Berlin und Hamburg im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle. Das Gericht verwies zur Begründung insbesondere auf den Prognose-, Gestaltungs- und Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers bei der Regelung des Erhebungsverfahrens.
In den Jahren 2001 bis 2003 wurde ein sogenannter Zensustest durchgeführt, mit dem die Methode eines registergestützten Zensus erprobt und weiterentwickelt wurde und aus dem die statistischen Ämter des Bundes und der Länder Empfehlungen für die Durchführung eines künftigen Zensus ableiteten. Mit dem Zensus 2011 wurde ein Methodenwechsel von einer traditionellen Volkszählung im Wege... Lesen Sie mehr
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Landgericht Berlin, Urteil vom 02.05.2018
- 18 S 392/16 -
Keine Schönheitsreparaturpflicht des Vermieters aufgrund Unwirksamkeit der Schönheitsreparaturklausel
Mietvertragsparteien haben Recht an Durchführung von Schönheitsreparaturen
Ist eine Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag unwirksam, ergibt sich daraus nicht, dass der Vermieter nunmehr zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet ist. Vielmehr besteht für beide Mietvertragsparteien das Recht zur Durchführung von Renovierungsarbeiten. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagten die Mieter einer Wohnung in Berlin gegen ihre Vermieterin auf Zahlung eines Vorschusses in Höhe von ca. 7.300 EUR zwecks Durchführung von Schönheitsreparaturen. Zwar waren laut einer Klausel im Mietvertrag die Mieter zur Vornahme der Renovierungsarbeiten verpflichtet, die Klausel war aber unwirksam. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg wies die... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 20.12.2017
- 1 Ss 174/17 -
Auswirkung einer Geldstrafe auf berufliche Zukunft eines Medizinstudenten muss berücksichtigt werden
Fehlende Berücksichtigung in Strafzumessung begründet Aufhebung des Strafurteils
Bei der Verhängung einer Geldstrafe muss der Tatrichter im Rahmen der Strafzumessung unter anderem die Auswirkungen der Strafe auf die berufliche Zukunft eines Medizinstudenten berücksichtigen. Tut er dies nicht, führt dies zur Aufhebung des Strafurteils und zur Neuverhandlung des Falls. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde im Februar 2017 eine im 7. Semester befindliche Medizinstudentin vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe von 135 Tagessätzen zu je 35 EUR verurteilt. Der Verurteilung lagen zwei Betrugsfälle zugrunde. Die Medizinstudentin legte gegen die Verurteilung Revision ein. Sie begründete dies unter anderem damit, dass das Gericht nicht die negativen Auswirkungen... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Braunschweig, Urteil vom 19.09.2018
- 5 A 193/16 und 5 A 194/16 -
Verbot des Erwerbs und Besitzes erlaubnisfreier Waffen bei Verbreitung von IS-Symbolen rechtmäßig
Verbreitung von Kennzeichen des IS bringt verfassungsfeindliche Neigung zum Ausdruck und lässt auf waffenrechtliche Unzuverlässigkeit schließen
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat entschieden, dass das Verbreiten von Propagandamaterial des verfassungsfeindlichen sogenannten Islamischen Staats (IS) auf einer Facebook-Seite ein Verbot zum Erwerb und Besitz erlaubnisfreier Waffen wie z.B. bestimmter Springmesser, bestimmter Luftdruckwaffen und Gas-Alarm-Waffen rechtfertigt.
Die beiden in Wolfsburg lebenden Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens hatten auf ihren Facebook-Seiten Bilder hochgeladen, auf denen Symbole des IS zu erkennen sind. Der Kläger A. lud unter anderem ein Bild hoch, auf dem die Stadt Jerusalem mit der Al-Aksa-Moschee und im Vordergrund bewaffnete Kämpfer mit IS-Flaggen abgebildet sind. Bei dem Kläger B. fand die Polizei ein Bild, auf... Lesen Sie mehr