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alle Urteile, veröffentlicht am 11.01.2019

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 10.01.2019
- 11 Sa 505/18 -

Keine Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Herkunft: Probezeit-Kündigung eines Nigerianers bei Mängeln im Leistungsbereich gerechtfertigt

Unangemessene Äußerungen der Vorgesetzten wiegen nicht schwerer als Leistungsdefizite des Angestellten

Das Landearbeitsgericht Hamm hat entschieden, dass die Kündigung eines in Nigeria geborenen Beschäftigten der Zentralen Ausländerbehörde Bielefeld, die er kurz vor Ende seiner sechsmonatigen Probezeit erhalten hatte, rechtmäßig erfolgte, da dem Arbeitgeber keine Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Herkunft nachzuweisen war.

Im zugrunde liegenden Fall ging es um die Berufung eines früheren Beschäftigten der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) im Bürgeramt der Stadt Bielefeld. Der 30-jährige, verheiratete Kläger mit Abschluss im Studiengang Wirtschaftsrecht trat am 1. Dezember 2016 als Verwaltungsangestellter in ein Arbeitsverhältnis mit der Stadt Bielefeld. Der unbefristete Arbeitsvertrag sah eine Probezeit von sechs Monaten vor. Der Einsatz erfolgte vereinbarungsgemäß in der ZAB, die für Asylangelegenheiten zuständig ist. Der Kläger war dem dortigen Team Rückkehrmanagement zugeordnet. Die Stadt setzte den Kläger bewusst nicht im Bereich von Einrichtungen für Schwarzafrikaner... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Augsburg, Urteil vom 02.05.2019
- 72 C 5499/17 -

Vertragswidrige einseitige Kürzung des Leistungsumfangs eines Vertrags berechtigt zur Kündigung

Ausschluss einer Kündigung durch AGB unwirksam

Wird der Leistungsumfang eines Vertrags vertragswidrig einseitig gekürzt, steht dem Vertragsnehmer ein Recht zur fristlosen Kündigung zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Augsburg hervor.

Die Beklagte betreibt ein Institut, dessen Gegenstand Lebens- und Bewusstseinscoaching ist. Der Kläger schloss einen Vertrag betreffend Lebens- und Bewusstseinscoaching bei der Beklagten zu einer Jahresgebühr von 2.199 Euro ab. Hierin enthalten waren mehrere Seminare und Webinare sowie die tägliche Betreuung in einer WhatsApp-Gruppe.Die täglichen Dankbarkeitsnachrichten... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 08.11.2018
- 205 C 172/18 -

Fehlende Nutzungsmöglichkeit der Wohnung aufgrund Gesundheitszustands des Mieters rechtfertigt keine fristlose Kündigung durch den Mieter

Möglicher Anspruch auf Mietaufhebung nach Benennung eines Nachmieters

Kann ein Mieter aufgrund seines Gesund­heits­zustandes seine Wohnung nicht weiter nutzen, begründet dies kein Recht zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags durch den Mieter. Ihm kann aber ein Anspruch auf Abschluss eines Miet­aufhebungs­vertrags zustehen, wenn er einen Nachmieter benennt. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall kündigten die Mieter einer Wohnung das Mietverhältnis Mitte März 2017 fristlos und hilfsweise fristgemäß. Sie stützten die fristlose Kündigung darauf, dass sie aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation und der damit verbundenen Betreuung in einem Pflegeheim die Wohnung nicht weiter haben nutzen können. Die Vermieter waren mit der fristlosen Kündigung nicht... Lesen Sie mehr

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Landgericht Hannover, Urteil vom 08.11.2018
- 74 O 19/18 -

Bausparkasse darf kein Entgelt für Konto verlangen

Kontoentgelt steht keine echte Gegenleistung für Kunden gegenüber

Eine Bausparkasse darf kein jährliches Kontoentgelt dafür verlangen, dass sie Kundeninnen und Kunden die Anwartschaft auf ein Bauspardarlehen verschafft. Das hat das Landgericht Hannover nach einer Klage des Bundesverbands der Verbraucher­zentralen gegen die Landesbausparkasse (LBS) Nord entschieden. Nach Auffassung der Richter steht dem Kontoentgelt keine echte Gegenleistung für Kunden gegenüber.

Im zugrunde liegenden Fall hatte die LBS Nord ihre Kunden Ende 2017 über Änderungen der Vertragsbedingungen in mehreren Bauspartarifen informiert. Ab Januar 2018 sollten die Kunden ein Kontoentgelt von 18 Euro im Jahr zahlen. Als Gegenleistung erbringe die Bausparkasse "alle Leistungen, die für eine Verschaffung der Anwartschaft auf das zinssichere Bauspardarlehen erforderlich sind."... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 08.03.2018
- 1 Ws 114/17 -

Trotz Zeugnis­verweigerungs­recht der Ehefrau können ihre Angaben vor einem Familiengericht im Strafprozess verwertet werden

Beweis­verwertungs­verbot des § 252 der Strafprozessordnung greift nicht

Macht eine Ehefrau in einem Strafprozess gegen ihren Ehemann von ihrem Zeugnis­verweigerungs­recht gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 2 der Strafprozessordnung (StPO) gebrauch, so können ihre Angaben vor einem Familiengericht zwecks Erwirkung von Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz verwendet werden. Das Beweis­verwertungs­verbot aus § 252 StPO greift nicht. Dies hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde einem Ehemann von der Staatsanwaltschaft Hamburg vorgeworfen seine Ehefrau im Juli 2017 habe umbringen zu wollen. Wegen eines von ihm vermuteten vorehelichen Intimverhältnisses seiner Ehefrau sei es zu einem Streit gekommen, infolge dessen er die Ehefrau an den Händen gefesselt und geknebelt habe. Nachdem sie einen Abschiedsbrief habe schreiben sollen,... Lesen Sie mehr

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Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 11.10.2018
- 2 K 116/18 -

Kein Vorsteuerabzug für Anschaffung eines Lamborghini Aventador

Aufwendungen stellen unangemessenen Repräsentations­auf­wand dar

Das Finanzgericht Hamburg hat entschieden, dass ein Reinigungs­unter­nehmen für die Anschaffung eines Lamborghini Aventador keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann, da die Aufwendungen laut Gericht einen unangemessenen Repräsentations­auf­wand darstellen.

Im zugrunde liegenden Fall wurde die Anschaffung eines Lamborghini Aventador (Bruttokaufpreis 298.475 Euro) durch ein Reinigungsunternehmen vollständig dem unternehmerischen Bereich zugeordnet; die Privatnutzung des Gesellschafter-Geschäftsführers wurde nach der 1 %-Methode versteuert. Die Gesellschaft erzielte in den Streitjahren ein Betriebsergebnis von rund 90.000 Euro bzw. rund... Lesen Sie mehr