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alle Urteile, veröffentlicht am 04.01.2019

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 29.11.2018
- 6 W 91/18 -

Anwalt und Patentanwalt müssen keine Fahrgemeinschaft zum Gerichtstermin bilden

Für Anwälte besteht keine Verpflichtung zur gemeinsamen Anreise aus Kosten­ersparnis­gründen

Schaltet eine Partei einen Patentanwalt und einen Rechtsanwalt aus derselben Sozietät einer Stadt ein, müssen diese nicht aus Kostengründen gemeinsam zum Verhandlungstermin anreisen. Die unterlegene Partei ist vielmehr verpflichtet, Fahrtkosten sowohl für den im eigenen Kraftfahrzeug anreisenden Patentanwalt als auch für den die Bahn nutzenden Rechtsanwalt zu übernehmen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor.

Die Parteien des zugrunde liegenden Streitfalls führten eine sogenannte Kennzeichenstreitsache vor dem Landgericht Frankfurt am Main. Streitig war u.a. die Berechtigung der Beschwerdeführerin, Internet-Domains mit dem Bestandteil des Unternehmensnamens der Beschwerdegegnerin auf ihre Internetseiten umzuleiten. Die Beschwerdegegnerin hatte sowohl einen Rechtsanwalt als auch einen Patentanwalt zur Interessenwahrnehmung eingeschaltet. Beide gehörten derselben Sozietät in Leipzig an. Zum Verhandlungstermin vor dem Landgericht Frankfurt am Main reisten der Patentanwalt im eigenen Auto und der Rechtsanwalt mit der Bahn an.Das Landgericht... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 05.07.2018
- 1 U 1069/17 -

Nicht jede Treppe benötigt ein Geländer oder einen Handlauf

Lediglich die für einen sorgsamen Benutzer nicht oder nicht rechtzeitig erkennbaren Gefahren müssen ausgeräumt werden

Ist eine Treppe Bestandteil eines öffentlichen Weges, muss ein Geländer oder ein Handlauf nur angebracht werden, wenn Gefahren ausgeräumt werden müssen, die für einen sorgsamen Benutzer nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einstellen kann. Ob die zu einem öffentlichen Weg gehörende Treppe verkehrssicher ist, beurteilt sich nicht nach den Vorschriften der Landesbauordnung (LBauO), sondern allein nach dem Maßstab, der allgemein bei der Beurteilung der Verkehrssicherheit öffentlicher Wege und Straßen zugrunde zu legen ist. Danach müssen nur diejenigen Gefahren ausgeräumt werden, die für einen sorgsamen Benutzer nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder jedenfalls nicht rechtzeitig genug einstellen kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.

Im konkreten Fall war die bei der Klägerin versicherte Geschädigte auf dem Weg zum Dorfgemeinschaftshaus gestürzt, als sie eine Treppe hinuntergehen wollte. Die Treppe ist Bestandteil eines öffentlichen Fußweges und war zum Zeitpunkt des Sturzes weder mit einem Treppengeländer noch mit einem Handlauf gesichert. Bei dem Sturz erlitt die Versicherungsnehmerin der Klägerin eine Fraktur... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.07.2018
- 1 K 1480/16 -

Knappes amtsärztliches Attest kann für steuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen für wissenschaftlich nicht anerkannte Heilmethoden ausreichend sein

An "Gutachten" eines Amtsarztes sind in Bezug auf Form und Inhalt keine höheren Anforderungen als an eine "Bescheinigung" zu stellen

Mit nun rechtskräftigem Urteil vom 4. Juli 2018 (1 K 1480/16) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) entschieden, dass ein Steuerpflichtiger Kosten für eine wissenschaftlich nicht anerkannte Heilmethode auch dann als sog. außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen kann, wenn er dem Finanzamt zum Nachweis der Erforderlichkeit der Behandlung nur eine kurze Stellungnahme des Amtsarztes und kein ausführliches Gutachten vorlegt.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ab Februar 2011 ließen die Kläger ihre 2 ½-jährige und wegen Komplikationen bei der Geburt schwerbehinderte Tochter in einem von zwei Heilpraktikern betriebenen "Naturheilzentrum" behandeln. Nachdem die Krankenkasse die Erstattung der Kosten (16.800 Euro) abgelehnt hatte, machten die Kläger die Aufwendungen im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.06.2016
- I ZR 137/15 -

BGH: Unternehmen darf mit Möglichkeit der Einlösung von Fremdcoupons werben

Kein Vorliegen eines Wett­bewerbs­verstoßes

Ein Unternehmen darf mit der Möglichkeit werben, Gutscheine von Mitbewerbern einzulösen. Ein Wettbewerbsverstoß liegt darin nicht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Drogerieunternehmen (Firma Müller) warb seit Mai 2014 damit, dass die Rabatt-Coupons von Mitbewerbern (dm, Rossmann und Douglas) bei ihm eingelöst werden können. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hielt dies für unzulässig und klagte auf Unterlassung. Sowohl das Landgericht Ulm als auch das Oberlandesgericht... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Nürnberg, Hinweisbeschluss vom 04.01.2018
- 12 U 1668/17 -

Pflichtteilanspruch kann grundsätzlich nicht verwirkt werden

Formerfordernis des Pflichtteilsentzugs durch letztwillige Verfügung darf nicht umgangen werden

Ein Pflicht­teils­anspruch unterliegt grundsätzlich nicht der Verwirkung. Denn das Formerfordernis des Pflichtteilsentzugs durch letztwillige Verfügung (§ 2336 BGB) oder die besonderen Voraussetzungen der Pflicht­teils­unwürdig­keit (§ 2339 BGB) dürfen nicht umgangen werden. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem Tod seines Sohnes im Mai 2016 beanspruchte der Vater seinen Pflichtteilsanspruch. Alleinerbin seines Sohnes war dessen Witwe. Der Vater wurde durch ein Testament von der Erbfolge ausgeschlossen. Jedoch wurde ihm nicht der Pflichtteil entzogen. Die Witwe war der Meinung, der Vater hätte seinen Pflichtteilsanspruch verwirkt, da er seinem... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht München, Urteil vom 30.11.2018
- 423 C 8953/17 -

Betrieb einer Skiwerkstatt in Wohngebäude kann Vermieter zur Kündigung berechtigen

Vermieter muss Skiservice mit hierdurch zu erwartendem erhöhten Verkehr und erhöhter Parkplatzauslastung im Wohngebiet nicht dulden

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass ein auch nur eingeschränkter Betrieb einer Skiwerkstatt in einem Wohngebäude durch den Mieter den Vermieter zur Kündigung berechtigen kann.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls ist Vermieterin, die Beklagten bewohnen mit ihren beiden gemeinsamen Kindern die von ihnen angemietete streitgegenständliche Doppelhaushälfte. Im Mietvertrag vom Juni 2016 ist geregelt, dass das Mietobjekt zur Benutzung als Wohnung vermietet ist.Im November 2016 brachten die Beklagten am Balkon des ersten Stockwerks gut sichtbar... Lesen Sie mehr