wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

alle Urteile, veröffentlicht am 05.03.2020

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.03.2020
- 12 A 1353/17 -

Ehepaar haftet nach erfolgloser Auslandsadoption

Möglicherweise existenzgefährdende Höhe der Erstattungsbeträge steht Rechtmäßigkeit der Erstattungs­forderung nicht entgegen

Ein Ehepaar aus dem Rheinland, das ein Kind aus Thailand adoptieren wollte, sich während der sechsmonatigen Adoptionspflegezeit aber entschied, das fünfjährige Mädchen doch nicht anzunehmen, muss Kosten für den Lebensunterhalt des hiernach in einer Einrichtung im Kreis Euskirchen untergebrachten Kindes erstatten. Das entschied das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen.

Die Kläger des zugrunde liegenden Falls beabsichtigten im Jahr 2014, ein fünfjähriges Mädchen aus Thailand zu adoptieren, das bereits wenige Wochen nach der Geburt von seiner Mutter in ein Kinderheim gegeben worden war. Aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Durchführung von Auslandsadoptionen mussten die Kläger im Vorfeld eine vom Jugendamt öffentlich zu beurkundende Erklärung abgeben, nach der sie bereit sind, das vorgeschlagene Kind anzunehmen. Aufgrund dieser Erklärung sind Adoptionsbewerber außerdem verpflichtet, etwa im Fall des Scheiterns der Adoption während der vorausgehenden sechsmonatigen Adoptionspflege, sämtliche durch öffentliche... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 28.02.2020
- VG 3 L 1028.19 -

Schüler hat keinen Anspruch auf "Bereinigung" seiner Schülerakte nach Schulwechsel

Berufen auf Datenschutz-Grundverordnung nicht möglich

Ein Schüler, dessen Schülerakte zahlreiche Eintragungen aufweist, kann bei einem Schulwechsel nicht deren "Bereinigung" unter Berufung auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren.

Die Antragsteller des zugrunde liegenden Falls sind ein dreizehnjähriger Schüler und seine Eltern. Der Schüler besuchte ab dem Schuljahr 2018/2019 ein Gymnasium in Berlin, welches er nach einem Gewaltvorfall verließ; das Probejahr bestand er nicht. Sodann besuchte er die achte Jahrgangsstufe einer anderen Berliner Schule, wobei es zu zahlreichen, in seiner Schülerakte dokumentierten... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 19.11.2018
- 16 K 7977/16 -

Gegen WEG-Verwalter kann behördliche Instand­setzungs­anordnung wegen Schimmelbefalls einer vermieteten Eigentumswohnung ergehen

Mit umfassender Verwaltung Beauftragter steht Wohnungseigentümer gleich

Ist ein Wohn­eigen­tums­verwalter mit der umfassenden Verwaltung einer vermieteten Eigentumswohnung beauftragt, so kann gegen den Verwalter eine behördliche Instand­setzungs­anordnung wegen Schimmelbefalls in der Wohnung ergehen. Denn der Verwalter steht dem Wohnungseigentümer in einem solchen Fall gleich. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2014 wurde anlässlich einer behördlichen Ortsbesichtigung in einer vermieteten Eigentumswohnung ein Schimmelbefall festgestellt. Die Behörde forderte aufgrund dessen die Verwalterin der Wohnung bzw. der gesamten Wohneigentumsanlage sowie die Wohnungseigentümerin unter Fristsetzung zur Mangelbeseitigung auf. Da dies bis August 2016... Lesen Sie mehr

Werbung

Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.01.2018
- V ZR 256/16 -

BGH: Rücktritt vom Grund­stücks­kauf­vertrag nach falscher Zusicherung der Trockenheit des Kellers in Maklerexposé

Maklerexposé als öffentliche Äußerung des Verkäufers im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB

Wird in einem Maklerexposé angegeben, dass der Keller trocken sei, obwohl dies nicht der Fall ist, liegt ein Sachmangel im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB vor. Denn ein Maklerexposé stellt eine öffentliche Äußerung des Verkäufers bzw. seines Gehilfen dar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2013 kaufte eine Frau ein mit einem Wohnhaus bebautes Grundstück zum Preis von 119.000 Euro. Das Haus stammte aus den 50er Jahren. Obwohl im Maklerexposé angegeben wurde "Zudem ist das Haus unterkellert (trocken)", traten im Keller Feuchtigkeitserscheinungen auf. Die Käuferin verlangte daher die Rückabwicklung des Kaufes. Da sich... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.09.2019
- III R 59/18 -

Volljährigen Kindern steht im Kindergeldprozess kein Zeugnis­verweigerungs­recht zu

Mitwirkungspflicht volljähriger Kinder in Kindergeldsachen erstreckt sich auch auf finanzgerichtliche Verfahren

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass in dem von einem Elternteil geführten Kindergeldprozess das volljährige Kind kein Zeugnis­verweigerungs­recht hat und deshalb zur Aussage verpflichtet ist.

Im zugrunde liegenden Streitfall ging es darum, ob im Falle geschiedener Eltern der Vater oder die Mutter das Kindergeld für das gemeinsame Kind beanspruchen konnten. Der Vater hatte beantragt, das Kindergeld zu seinen Gunsten festzusetzen, weil das Kind nicht mehr bei der Mutter lebe und er den höheren Unterhaltsbeitrag leiste.Das Finanzgericht wies die Klage des... Lesen Sie mehr

Werbung

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 06.02.2020
- 1 U 67/17 -

Private Hochschule darf universitäre Prüfungsleistung des juristischen Staatsexamens abnehmen

Durchführung von Prüfungen muss sich an denselben Grundsätzen orientieren wie Prüfungsverfahren einer staatlichen Hochschule

Prüfungsverfahren an privaten Hochschulen müssen im Hinblick auf ihre Grundrechtsrelevanz denselben Grundsätzen genügen wie Verfahren an staatlichen Hochschulen. Die Durchführung reiner Hochschulprüfungen durch eine private Hochschule verkürzt deshalb nicht die Grundrechte der Studierenden oder zu Prüfenden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens studierte bei der beklagten privatrechtlich organisierten Hochschule Rechtswissenschaft. Sie strebt die neue Bewertung einer von ihr gefertigten Hausarbeit an. Diese wurde vom Erst- und Zweitprüfer jeweils mit "ausreichend" benotet. Die Klägerin hielt die vollständige Privatisierung der universitären Prüfungen und Bewertungen für verfassungswidrig... Lesen Sie mehr