alle Urteile, veröffentlicht am 29.04.2020
Oberverwaltungsgericht Saarland, Beschluss vom 24.04.2020
- 2 B 122/20 -
Keine vorläufige Aussetzung der saarländischen Corona-Verordnung für Galeria Karstadt Kaufhof
Corona-Pandemie rechtfertigt Begrenzung der zulässigen Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Beschluss vom 24. April 2020 (Az. 2 B 122/20) einen Antrag der Galeria Karstadt Kaufhof GmbH auf vorläufige Außervollzugsetzung der Corona-Verordnung zurückgewiesen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Galeria Karstadt Kaufhof GmbH wollte in dem Verfahren die vorläufige Außervollzugsetzung des § 5 Abs. 4 und 5 der saarländischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in der geänderten Fassung vom 17.04.2020 erreichen. Dieser Paragraf untersagt die Öffnung von Ladenlokalen jeder Art mit mehr als 800 qm Verkaufsfläche. Ausgenommen hiervon sind die in § 5 Abs. 5 Nr. 1 bis 17 der Verordnung im Einzelnen aufgelisteten Geschäfte (wie z.B. Lebensmittelhandel, Garten- und Baumärkte, Drogerien u.a.).Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, es sei nicht zu beanstanden, dass der... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 23.01.2019
- XII ZB 265/17 -
BGH: Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt trotz unbekannten Geburtsdatums
Beurkundung muss mit Zusatz über Unklarheit des Geburtsdatums versehen werden
Eine Auslandsgeburt kann in Deutschland auch dann nachbeurkundet werden, wenn das Geburtsdatum unbekannt ist. Die Beurkundung muss nur mit einem Zusatz über die Unklarheit des Geburtsdatums versehen werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Standesamt die Nachbeurkundung eines im Irak geborenen Kindes abgelehnt. Es begründete dies damit, dass die Eltern keine Angaben zum genauen Geburtsdatum des Kindes machen konnten. Der Antrag der Eltern auf Nachbeurkundung blieb ebenfalls vor dem Amtsgericht Bielefeld und dem Oberlandesgericht Hamm erfolglos. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 13.02.2020
- 16 A 6157/18 -
Ausschluss eines Mitglieds aus Personalrat wegen rassistischer E-Mail an anderes Personalratsmitglied
Grobe Verletzung der Pflichten eines Personalrats
Das Versenden einer rassistischen E-Mail durch ein Personalratsmitglied an ein anderes Mitglied stellt eine grobe Pflichtverletzung dar und rechtfertigt den Ausschluss aus dem Personalrat. Dies hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2018 versendete ein Personalratsmitglied an ein anderes Mitglied eine E-Mail. Die E-Mail enthielt einen Link zum Artikel "Vom Anderssein des Schwarzafrikaners". In dem Artikel wurde pseudowissenschaftlich argumentiert, dass "Schwarz-Afrikaner" einer anderen Rasse als Europäer angehören und es genetische und physiologische Unterschiede... Lesen Sie mehr
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Arbeitsgericht Wesel, Beschluss vom 24.04.2020
- 2 BVGa 4/20 -
Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht bei Nutzung von Kameraaufnahmen zur Abstandsüberwachung
Übermittlungen der Daten ins Ausland widerspricht der geltenden Betriebsvereinbarung
Der Betriebsrat eines Logistik- und Versandunternehmen mit Sitz in Rheinberg, das einem internationalen Konzern angehört, hat den Arbeitgeber im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens wegen der Verletzung seiner Mitbestimmungsrechte auf Unterlassung in Anspruch genommen und einen Teilsieg errungen. Das Arbeitsgericht Wesel sah die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates verletzt. Beschluss ist nicht rechtskräftig.
Im dem hier vorliegenden Fall kontrollierte der Arbeitgeber anhand Bildaufnahmen der Arbeitnehmer die Einhaltung der im Rahmen der Corona Pandemie empfohlenen Sicherheitsabstände von mindestens 2 Metern im Betrieb. Dazu verwendet er die im Rahmen der betrieblichen Videoüberwachung erstellen Aufnahmen, die er auf im Ausland gelegenen Servern mittels einer Software anonymisiert. ... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 28.04.2020
- 1 L 276/20.MZ -
Pflicht zum Tragen von Masken in Rheinland-Pfalz derzeit rechtmäßig
Schutz der Gesundheit rechtfertigt Maskenpflicht beim Einkaufen und bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs
Das Verwaltungsgericht Mainz hat entschieden, dass die Pflicht zur Tragung einer "Mund-Nasen-Bedeckung" beim Einkaufen und bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs nach der aktuellen rheinland-pfälzischen Corona-Bekämpfungsverordnung vom 24. April 2020 unter Berücksichtigung der Grundrechte jedes Einzelnen derzeit als gerechtfertigt anzusehen ist.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Antragstellerin wendete sich mit ihrem Antrag vom 24. April 2020 im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen die sog. Maskenpflicht unter anderem in Rheinland-Pfalz ab dem 27. April 2020.Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts verfolgte die "Maskenpflicht" den legitimen Zweck, eine Überlastung des Gesundheitssystems... Lesen Sie mehr