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alle Urteile, veröffentlicht am 25.01.2021

Amtsgericht München, Urteil vom 14.01.2021
- 812 Ls 247 Js 146706/20 -

Gewaltsamer Rückholversuch des durch Betrug verloren gegangenen Geldes führt zu Bewährungsstrafe

Geständnis als strafmildernder Wirkung

Das Amtsgericht München verurteilte einen 33-jährigen Landwirt und seine beiden Mitangeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten mit Bewährung und erlegte ihnen die Zahlung von je 3000,00 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung auf.

Der Angeklagte hatte Vertrauen zu einem 24-jährigen Autohändler aus München gefasst. Dieser hatte ihm einen Käufer seines Fahrzeugs vermittelt, der auch schon eine Anzahlung auf den Kaufpreis bezahlt hatte. Der 24-jährige, der bereits mehrfach wegen Autobetrügereien vorbestraft war, zog ihn wegen eines angeblich großen Goldbestandes in Rumänien im Wert von zwei Millionen Euro ins Vertrauen. An diesem könne er beteiligt werden, wenn er die für den Transport nach Deutschland notwendigen Kosten mittrage. Nach Zahlung von nach und nach rund 375.000 Euro wurde ihm Ende April 2020 klar, dass er und seine beiden mitangeklagten Freunde, von denen er sich... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.01.2021
- 6 B 11589/20.OVG -

Zur "Zimmervermietung" umgestaltetes Bordell stellt unzulässigen Bordellbetrieb dar

Zur "Zimmervermietung" umgestaltetes Bordell in Speyer bleibt geschlossen

Die Stadt Speyer hat gegenüber den Betreibern eines zur „privaten Zimmervermietung“ umgestalteten Bordells zu Recht eine Nutzungsuntersagung verfügt. Dies entschied das Ober­verwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eil­rechtsschutz­verfahren.

Die Antragstellerinnen betrieben in Speyer ein Bordell, das sie nach dem Verbot von Prostitutionsstätten durch die 13. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz im November 2020 ihren eigenen Angaben zufolge so umgestalteten, dass seitdem in den ursprünglich von den Prostituierten genutzten Räumen eine private Zimmervermietung betrieben werde. Ob die Mieter der zur Verfügung gestellten... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 22.12.2020
- 1 Ss 96/20 -

Oberlandesgericht Frankfurt am Main verwirft Revision der Gießener Ärztin wegen Verurteilung wegen Werbung für Schwangerschafts­abbruch

Keine Ausnahmereglung für Angeklagte, da Tatbestand umfänglich erfüllt

Die Verurteilung der Gießener Ärztin wegen Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft ist rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat die Revision verworfen. Die Homepage der Angeklagten informiere nicht nur darüber, dass Schwangerschafts­abbrüche durchgeführt würden, sondern enthalte auch ausführliche Informationen über das "Wie". Damit könne sich die Angeklagte nicht auf die in § 219 a Abs. 4 StGB geregelte Ausnahme von der Strafbarkeit berufen.

Die Angeklagte betreibt in Gießen eine Arztpraxis. Sie führt dort Schwangerschaftsabbrüche durch. Über ihre Tätigkeit informiert sie auf ihrer Homepage. Im November 2017 ist sie vom Amtsgericht Gießen wegen Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft (§ 219 a StGB) zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Gießen verwarf ihre Berufung gegen dieses Urteil (Urteil vom... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 20.11.2020
- 49 C 363/19 -

Keine Umlagefähigkeit der Kostenpositionen "Wartungskosten" und "Allgemeinstrom"

Mieter nicht zur Zahlung verpflichtet

Die in einer Betriebs­kosten­abrechnung enthaltenen Kostenpositionen "Wartungskosten" und "Allgemeinstrom" sind nicht umlagefähig. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung vor dem Amtsgericht Hamburg unter anderem über die Kostenpositionen "Wartungskosten" und "Allgemeinstrom" in der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2017. Der Mieter hielt die Positionen für nicht umlagefähig.Das Amtsgericht Hamburg entschied zu Gunsten des Mieters.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht München, Urteil vom 08.12.2020
- 18 U 2822/19 Pre -

Kein Recht auf Pseudonym bei Facebook

Facebook-Nutzer muss echten Namen angeben

Die in den Vertrags­bestimmungen von Facebook enthaltene Pflicht zur Angabe des echten Namens steht nicht im Widerspruch zu § 13 Abs. 6 TMG, wonach eine anonyme oder pseudonyme Nutzung grundsätzlich ermöglicht werden müsse. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall vertrat ein Facebook-Nutzer die Meinung, dass ihm eine Nutzung der Plattform unter einem Pseudonym ermöglicht werden müsse und erhob im Jahr 2018 eine entsprechende Klage vor dem Landgericht Traunstein. Facebook sah dies anders und verwies auf ihre Vertragsbestimmungen, wonach die Pflicht zur Angabe des echten Namens bestand. Das Landgericht hatte die... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21.01.2021
- 3 MR 1/21, 3 MR 2/21 -

Weitere Eilentscheidungen nach neuerlichem Corona-Lockdown zu Friseursalons und Golfplätzen

Corona-Verordnung formell und materiell rechtmäßig

Das Schleswig-Holsteinischen Ober­verwaltungs­gericht hat Anträge eines Friseursalons gegen das Verbot von Dienstleistungen mit Körperkontakt und einer Golfplatz­betreiberin gegen das Verbot zum Betrieb von Sportanlagen als unbegründet abgelehnt. Es spreche vieles dafür, dass die angegriffenen Regelungen der Corona-Bekämpfungs­verordnung vom 8. Januar 2021 einer rechtlichen Überprüfung im Hauptsacheverfahren standhalten würden.

In Fortführung seiner Rechtsprechung aus November 2020 sieht der Senat die verfahrensmäßigen Anforderungen an den Erlass einer Verordnung gewahrt, die Verordnung vom Infektionsschutzgesetz gedeckt und das Infektionsschutzgesetz selbst – auch in der vom Gesetzgeber Ende November 2020 geänderten Fassung – als verfassungskonform an.Der Senat kam – nach ausführlicher... Lesen Sie mehr

Bundessozialgericht, Urteil vom 20.01.2021
- B 1 KR 7/20 und B 1 KR 15/20 -

Keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ohne elektronische Gesundheitskarte

Versicherter hat keine Anspruch auf papiergebundenen Berechtigungs­nachweis

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass gesetzlich Krankenversicherte von ihren Krankenkassen keinen papiergebundenen Berechtigungs­nachweis ("Krankenschein") verlangen können. Um Leistungen der GKV in Anspruch nehmen zu können, müssen Versicherte ihre Berechtigung grundsätzlich mit der eGK nachweisen.

Die eGK ist mit einem Lichtbild versehen sowie einem "Chip". Dieser enthält verschiedene Versichertendaten, wie z.B. Name, Geschlecht, Anschrift, Versichertenstatus und Krankenversicherungsnummer als Pflichtangaben. Diese Daten werden bei Arztbesuchen online mit den bei der Krankenkasse vorliegenden Daten abgeglichen und gegebenenfalls aktualisiert. Dafür wird die sogenannte Telematikinfrastruktur... Lesen Sie mehr