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alle Urteile, veröffentlicht am 06.01.2021

Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 16.12.2020
- 4 Ga 18/20 -

Arbeitgeber darf Maskenpflicht anordnen

Gesundheits- und Infektionsschutz vorrangig

Das Arbeitsgericht Siegburg wies die Anträge eines Klägers zur Befreiung von der Pflicht eine Mund-Nasen-Bedeckung während der Arbeitszeit zu tragen, ab. Der Infektionsschutz überwiege das Interesse des Klägers, außerdem bezweifelte das Gericht die Richtigkeit des Attests des Klägers.

Der Kläger ist bei der Beklagten als Verwaltungsmitarbeiter im Rathaus beschäftigt. Die Beklagte ordnete mit Schreiben vom 06.05.2020 mit Wirkung zum 11.05.2020 in den Räumlichkeiten des Rathauses das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für Besucher und Beschäftigte an. Der Kläger legte ein Attest vor, das ihn ohne Angabe von Gründen von der Maskenpflicht befreite.Der Beklagte wies ihn daraufhin an, ein Gesichtsvisier beim Betreten des Rathauses und bei Gängen über die Flure und in Gemeinschaftsräumen zu tragen. Der Kläger legte ein neues Attest vor, das ihn wiederum ohne Angabe von Gründen von der Pflicht zum Tragen von Gesichtsvisieren... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 02.11.2020
- VG 4 K 385.19 -

Rüstungs­export­politik gerichtlich nur begrenzt überprüfbar

VG Berlin weist Klagen gegen Verschärfung der Waffenexporte ab

Die "Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" sind einer gerichtlichen Kontrolle aufgrund des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung der Bundesregierung in diesem Bereich weitgehend entzogen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in vier parallel gelagerten Klageverfahren bekräftigt.

Die Klägerin stellt Handfeuerwaffen her, die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) fallen. Sie beantragte zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Jahr 2018 und 2019 beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Genehmigung (BMWi) zum Export u.a. von Maschinenpistolen und -gewehren sowie vollautomatischer Gewehre nach Südkorea, Indonesien und Singapur, die bei der jeweiligen... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Darmstadt, Beschluss vom 31.12.2020
- 4 L 2179/20.DA -

VG Darmstadt: Nächtliche Ausgangs­beschränkung in Offenbach rechtmäßig

Fallzahlen können erst nach Silvester neu bewertet werden

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat am Silvesterabend den am selben Tage eingegangenen Eilantrag einer Bewohnerin der Stadt Offenbach am Main abgelehnt, mit dem diese sich gegen eine von der Stadt Offenbach am 22.12.2020 verfügte Ausgangs­beschränkung für die Zeit zwischen 21.00 Uhr abends und 05.00 Uhr morgens gewendet hat.

Zur Begründung berief sich die Antragstellerseite im Wesentlichen auf eine Regelung im aktuellen hessischen "Eskalationskonzept im Ampelsystem" (gemeinsame Weisung des Hessischen Ministers des Innern und für Sport sowie des Hessischen Ministers für Soziales und Integration; wo unter anderem ausgeführt wird, dass die bei einer Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 17.11.2020
- 12 UF 101/20 -

Fixierung eines in psychiatrischer Klinik untergebrachten Kindes nur bei Eins-zu-Eins Betreuung durch pflegerisches oder therapeutisches Personal genehmigungsfähig

Unzureichend ist stetige Erreichbarkeit des Personals

Die Fixierung eines in einer psychiatrischen Klinik untergebrachten Kindes kann gemäß § 1631 b Abs. 2 BGB nur genehmigt werden, wenn eine Eins-zu-Eins Betreuung durch pflegerisches oder therapeutisches Personal gewährleistet ist. Eine stetige Erreichbarkeit des Personals ist unzureichend. Dies hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall befand sich ein 17-jähriges Kind aufgrund einer emotional-instabilen Persönlichkeitsstörung mit schweren Krankheitsverlauf in einer psychiatrischen Klinik. Im Juni 2020 genehmigte das Amtsgericht Hamburg-St. Georg die 5 bis 11-Punkt-Fixierung des Kindes bei akutem Bedarf wegen Fremd- oder Eigengefährdung. Zudem ordnete das Gericht im Tenor seiner Entscheidung... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Stuttgart, Beschluss vom 06.11.2020
- 3 C 2844/20 -

Bei fehlender Kenntnis muss wegen Urheber­rechts­verletzung als Täter in Anspruch genommener Anschlussinhaber nicht ladungsfähige Anschrift der Alternativtäter ermitteln

Unkenntnis der Anschrift nach Auflösung der Wohngemeinschaft

Ist ein wegen einer Urheber­rechts­verletzung als Täter in Anspruch genommener Anschlussinhaber die Anschrift der möglichen Alternativtäter nicht bekannt, da sich die Wohngemeinschaft zwischenzeitlich aufgelöst hat, besteht keine Pflicht zum Nachforschen bzw. Ermittlung einer aktuellen ladungsfähigen Anschrift. Dies hat das Amtsgericht Stuttgart entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2017 erhielt ein Anschlussinhaber eine Abmahnung wegen einer behaupteten Urheberrechtsverletzung über seinen Anschluss im Oktober 2017. Der Anschlussinhaber bestritt seine Täterschaft und verwies darauf, dass er in einer Wohngemeinschaft lebt und seine Mitbewohner als Täter in Frage kommen. Erst zweieinhalb Jahre später wurde... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 04.01.2021
- 21 L 2082/20 -

Briefporto-Erhöhung 2019 voraussichtlich rechtswidrig

Beschluss nur für Antragsteller gültig

Die Genehmigung eines höheren Portos der Deutsche Post AG für Standard-, Kompakt-, Groß- und Maxibriefe (national) ist voraussichtlich rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Köln mit zugestelltem Beschluss vom 4. Januar 2021 festgestellt und die aufschiebende Wirkung einer hiergegen gerichteten Klage angeordnet. Unmittelbare Folgen hat die Entscheidung allerdings nur für den Antragsteller, einen bundesweit tätigen Logistik-Verband.

Der Verband hatte im eigenen Namen gegen die Entgeltgenehmigung der Bundesnetzagentur (BNetzA) für die Deutsche Post AG vom 12. Dezember 2019 Klage erhoben (Aktenzeichen: 21 K 273/20) und ca. 11 Monate später - am 6. November 2020 - einen Eilantrag gestellt. Damit machte der Antragsteller im Wesentlichen geltend, die Genehmigung eines höheren Briefportos sei rechtswidrig.... Lesen Sie mehr