alle Urteile, veröffentlicht am 06.07.2021
Landgericht Berlin, Urteil vom 10.12.2020
- 65 S 189/20 -
Rechtzeitigkeit der Mietzahlung setzt nicht Gutschrift auf Konto des Vermieters voraus
Mieter haftet nicht für durch Bank fehlerhaft ausgeführte Überweisung
Die Rechtzeitigkeit der Mietzahlung setzt nicht voraus, dass sie auf das Konto des Vermieters gutgeschrieben wird. Es genügt, dass der Mieter seiner Bank den Zahlungsauftrag für die Überweisung bis zum dritten Werktag des Monats erteilt und das Konto ausreichend gedeckt ist. Für eine von der Bank fehlerhaft ausgeführte Überweisung haftet der Mieter nicht. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung in Berlin erhielten im November 2019 eine fristlose Kündigung wegen angeblichen Zahlungsrückstands. So hat die Vermieterin die Mietzahlungen für August und November 2019 nicht erhalten. Die Mieter führten an, die Miete für August gezahlt zu haben. Sie haben einen entsprechenden Überweisungsauftrag erteilt. Zudem sei ihr Konto entsprechend belastet worden. Es stellte sich heraus, dass die Bank die Überweisung fehlgeleitet hatte. Die Vermieterin hielt dies für unerheblich und erhob Räumungsklage.Das Amtsgericht Berlin-Neukölln gab der Räumungsklage... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 01.07.2021
- 9 L 433/21 -
Keine Erlaubnis mehr für gewerbliche Lotto-Vermittlung wegen glücksspielrechtliche Unzuverlässigkeit
Widerruf der Erlaubnis zur gewerblichen Spielvermittlung rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Münster hat den Eilantrag einer Firma mit Sitz im Kreis Coesfeld abgelehnt, die sich gegen den sofortigen Widerruf der Erlaubnis zur gewerblichen Spielvermittlung gewehrt hat.
Die Antragstellerin hat nach eigenen Angaben aufgrund einer ihr im Jahr 2018 erteilten Erlaubnis zur gewerblichen Spielvermittlung zurzeit mit etwa 11.000 Kunden Glücksspielverträge mit einer Laufzeit von durchschnittlich noch fünf Monaten und einem Umsatzvolumen von etwa 3,5 Millionen Euro geschlossen. Mit Ordnungsverfügung vom 17. Juni 2021 hatte das Niedersächsische Innenministerium... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 23.06.2021
- VG 17 L 225/21 -
Berliner Bezirksämter müssen Tierschutzorganisationen umfassend beteiligen
In Hauptsachverfahren eventuell Vorlage an BVerfG erforderlich
Die Berliner Bezirksämter müssen verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisationen bei der Erstellung von Verwaltungsvorschriften und Verfahren nach dem Tierschutzgesetz vorerst beteiligen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.
Der Antragsteller ist eine - von insgesamt sieben im Land Berlin - als verbandsklageberechtigt anerkannten Tierschutzorganisationen. Nach dem am 1. September 2020 in Berlin in Kraft getretenen Tierschutzverbandsklagegesetz (BInTSVKG) haben solche Organisationen das Recht, an Verfahren im Bereich des Tierschutzes mitzuwirken und Maßnahmen der Behörden des Landes oder deren Unterlassen... Lesen Sie mehr
Werbung
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 03.05.2021
- L 11 AS 234/18 -
Abtretung von Hartz-IV-Ansprüchen nur im wohlverstandenen Interesse
Keine Tilgung von Altschulden durch Regelleistung
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die Abtretung von Hartz-IV-Ansprüchen zur Tilgung von Altschulden nicht im wohlverstandenen Interesse des Leistungsberechtigten liegt und damit unwirksam ist.
Im hier vorliegenden Fall verlangte ein Vermieter aus dem Landkreis Peine vom Jobcenter Mansfeld die Auszahlung von Grundsicherungsleistungen seiner ehemaligen Mieterin aus dem Südharz. Hierzu legte er mehrere Vereinbarungen vor, wonach die Frau ihm unwiderruflich je 50 € pro Monat von der Regelleistung abgetreten habe. Es bestünden knapp 2.000 € Rückstände für Betriebs- und Nebenkosten... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 28.06.2021
- 191 C 15959/20 -
Risiko nach Absage wegen Corona sinnlos gewordener Messeausstattung wird annähernd geteilt
Coronabedingte Messeabsage stellt Störung der Geschäftsgrundlage des Mietvertrages dar
Das Amtsgericht München gab einer Messeausstatterin aus Feldkirchen im Landkreis München weitgehend Recht und verurteilte den beklagten Bonner Fachverband aus der Betonsparte zur Zahlung eines fast hälftigen Mietanteils von 1.200,00 Euro nebst Zinsen und Kosten.
Die Klägerin verlangt die Hälfte der für die Bestuhlung eines Messestandes der Beklagten vereinbarten Miete. Zwischen dem 03.05. bis 08.05.2020 sollte in München die Messe "IFAT 2020" stattfinden, die wegen der Corona-Pandemie abgesagt wurde. Die Beklagte orderte am 19.12.2019/10.02.2020 bei der Klägerin Barhocker, Steh- und Bistrotische für ihren Messestand gegen Zahlung von 3.968,27... Lesen Sie mehr