alle Urteile, veröffentlicht am 29.03.2022
Bundesfinanzhof, Urteil vom 03.04.2019
- VI R 46/17 -
Häusliches Arbeitszimmer muss für die Tätigkeit nicht erforderlich sein
Gesetz typisiert die Erforderlichkeit des Arbeitszimmers
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat bestätigt, dass ein Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht voraussetzt, dass das Arbeitszimmer für die Tätigkeit des Steuerpflichtigen erforderlich ist. Wird der Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt, genügt das für den Abzug.
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können grundsätzlich nicht als Werbungskosten abgezogen werden (§ 9 Abs. 5 i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 1 des Einkommensteuergesetzes). Anders ist dies, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. In diesem Fall können Aufwendungen bis zu 1.250 € im Rahmen der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Bildet das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, können die Aufwendungen der Höhe nach unbeschränkt abgezogen werden.Im Streitfall machte eine Flugbegleiterin Aufwendungen in Höhe... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankenthal, Urteil vom 10.02.2022
- 8 O 90/21 -
Kein Anspruch auf Gewinnauszahlung gegen in Malta ansässiges Online-Spielcasino
Bei nicht lizensierten Glücksspielen oder Wetten besteht kein einklagbarer Anspruch auf Auszahlung des Gewinns
Pech für einen Spieler aus dem Leiningerland, der sein Glück bei einem Online-Spielcasino mit Sitz in Malta gesucht hat: Seine dort erzielten Gewinne in Höhe von mehr als 40.000 Euro kann er - jedenfalls in Deutschland - nicht gerichtlich durchsetzen. Das entschied das Landgericht Frankenthal in einem aktuellen Streit um das aus Spieleinsatz und Gewinn bestehende Glücksspiel-Guthaben.
Öffentliche Glücksspiele dürften in Deutschland entsprechend dem Glückspielstaatsvertrag nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde veranstaltet werden, so das Gericht. Bei nicht lizensierten Glücksspielen oder Wetten habe der Spieler keinen einklagbaren Anspruch auf Auszahlung des erzielten Gewinns. Auch wenn - wie hier - die Betreiberin des Online-Spielcasinos in Malta sitze, sei deutsches... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 07.12.2021
- 12 U 1012/21 -
Keine Haftung der Verbandsgemeinde für Schäden an serienmäßig tiefergelegtem Ferrari
Erkennbare Fahrbahnunebenheiten begründen keine Haftung
Wird ein serienmäßig tiefergelegtes Fahrzeug infolge einer erkennbaren Fahrbahnunebenheit beschädigt, hat die Verbandsgemeinde als Trägerin der Straßenbaulast hierfür nicht einzustehen. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.
Im August 2019 befuhr der Versicherungsnehmer der Klägerin mit seinem serienmäßig tiefergelegten Ferrari F40 eine innerörtliche Seitenstraße, deren Straßenbaulastträgerin die beklagte Verbandsgemeinde ist. Hierbei soll es zu einem Aufsetzen des Fahrzeugs gekommen sein. Der an dem Ferrari festgestellte Sachschaden belief sich auf rund 60.000 €. Ursächlich für die Beschädigung sollen... Lesen Sie mehr
Werbung
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.03.2022
- L 3 U 58/20 -
Blase am Fuß keine Unfallfolge für spätere Teilamputation
Blase am Fuß neben Diabetes-Erkrankung für mutmaßliche Unfallfolgen unwesentlich
Das Landessozialgericht Berlin Brandenburg hat entschieden, dass ein Fischer, der sich bei Ausübung seiner Tätigkeit eine Blase am rechten Fuß zuzog, eine später erforderlich werdende Teilamputation dieses Fußes nicht mehr auf diese Blase zurückführen kann.
Der als Flussfischer tätige Kläger kontrollierte im März 2009 Netze und Reusen auf der Dahme, nahm den Fischfang mit an Bord und reinigte die Netze von Ästen und Laub. Dabei trug er Gummistiefel und watete durch das vier bis fünf Grad kühle Wasser. Am Abend bemerkte er an seinem rechten Fuß eine Blase, öffnete sie und klebte zur Wundversorgung ein Pflaster auf. In den folgenden Wochen... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 28.02.2022
- 8 U 224/21 -
Private Krankenversicherung: Kein Anspruch auf Kostenerstattung für Transport zur Dialysebehandlung in Arztpraxis
Mehrmals in der Woche durchgeführte Dialysebehandlung stellt keine "ambulante Operation" oder "stationäre Heilbehandlung" dar
Eine mehrmals in der Woche durchgeführte Dialysebehandlung in einer Arztpraxis stellt weder eine "ambulante Operation" noch eine "stationäre Heilbehandlung" im Sinne der Tarifbedingungen einer privaten Krankenversicherung dar. Ein Anspruch auf Erstattung der Transportkosten besteht dann nicht. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Versicherungsnehmerin seit dem Jahr 2020 vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth gegen ihre private Krankenversicherung auf Erstattung von Transportkosten für eine mehrmals in der Woche durchgeführte Dialysebehandlung in einer Arztpraxis. Die Versicherung lehnte eine Kostenerstattung mit dem Hinweis auf ihre Tarifbedingungen ab. Danach wurden Transportkosten... Lesen Sie mehr