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alle Urteile, veröffentlicht am 20.05.2022

Verwaltungsgericht Göttingen, Beschluss vom 28.03.2022
- 2 B 55/22 -

Berücksichtigung von Baukindergeld als belastungsmindernd bei Gewährung von Wohngeld in Form des Lastenzuschusses

Art und Weise der Einsetzung des Baukindergelds zur Immobilien­finanzierung unerheblich

Baukindergeld ist bei der Gewährung von Wohngeld in Form des Lastenzuschusses belastungsmindernd zu berücksichtigen. Dabei spielt die Art und Weise der Einsetzung des Baukindergelds zur Immobilien­finanzierung keine Rolle. Dies hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte eine Grundstückseigentümerin im Jahr 2022 vor dem Verwaltungsgericht Göttingen im Rahmen eines Eilverfahrens Wohngeld in Form des Lastenzuschusses. Dabei stellte sich unter anderem die Frage, ob die zuständige Behörde zu Recht das von der Grundstückseigentümerin zukommende Baukindergeld belastungsmindernd berücksichtigen durfte.Das Verwaltungsgericht Göttingen entschied, dass das Baukindergeld bei der Gewährung von Wohngeld in Form des Lastenzuschusses belastungsmindernd zu berücksichtigen sei. Denn das Baukindergeld diene unmittelbar dem Zweck, die mit dem Erwerb eines gebrauchten... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 31.03.2022
- 12 UF 32/22 -

Kosten­tragungs­pflicht für Umgangsverfahren bei Verschweigen des Drogenkonsums

Unwahre schuldhafte Angabe über wesentliche Tatsache

Verschweigt der Beteiligte eines Umgangsverfahrens seinen Drogenkonsum, so können ihm gemäß § 81 Abs. 2 Nr. 3 FamFG die Kosten auferlegt werden. Denn in diesem Fall hat der Beteiligte schuldhaft eine unwahre Angabe über eine wesentliche Tatsache gemacht. Dies hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Amtsgericht Hamburg im Januar 2022 im Rahmen eines Umgangsverfahrens dem Kindesvater sämtliche Kosten des Verfahrens auferlegt. Dies hatte seinen Grund darin, dass der Kindesvater seinen Drogenkonsum verschwiegen bzw. diesen nachdrücklich abgestritten hatte. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Beschwerde des Kindesvaters.... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.05.2022
- 9 A 1019/20 -

Falsche Gebührenkalkulation: Abwasser­gebühren­kalkulation der Stadt Oer-Erkenschwick zu hoch

Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren der Stadt Oer-Erkenschwick aus November 2016 unwirksam

Die Abwasser­gebühren­kalkulation der Stadt Oer-Erkenschwick für das Jahr 2017 ist rechtswidrig, weil die konkrete Berechnung von kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen zu einem Gebührenaufkommen führt, das die Kosten der Anlagen überschreitet. Das hat das Ober­verwaltungs­gericht in einem Musterverfahren entschieden und damit seine langjährige Rechtsprechung zur Kalkulation von Abwassergebühren geändert.

Ein Bürger aus Oer-Erkenschwick hatte gegen die Festsetzung von Schmutz- und Regenwassergebühren für das Jahr 2017 in Höhe von 599,85 Euro geklagt. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wies die Klage im Jahr 2020 ab.Die Berufung des Klägers hatte nun Erfolg - das Oberverwaltungsgericht hob den Gebührenbescheid auf. Die Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren... Lesen Sie mehr

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Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 18.05.2022
- 2b O 100/21 -

Kein Schmerzensgeld für Kita-Kind wegen Corona-Quarantäne

Stadt durfte Ansteckungs­verdächtige unter Quarantäne stellen

Das Landgericht Düsseldorf hat die Klage eines fünfjährigen Mädchens auf Schmerzensgeld aufgrund von Corona-Einschränkungen in einer Kinder­tages­einrichtung zurückgewiesen.

Zwischen März und Mai 2021 hatte die beklagte Stadt Neuss drei Mal für jeweils acht bis zehn Tage die häusliche Quarantäne der fünfjährigen Klägerin angeordnet. Grund war jeweils ein Corona-positiv-Test eines anderen Kindes in der Kindertageseinrichtung. Weder das Kind noch seine Eltern gingen 2021 gegen die Bescheide der Stadt Neuss vor. Vor der Amtshaftungskammer des Landgerichts... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 19.05.2022
- 11 U 115/21 und 11 W 32/21 -

Deutschsprachiges Tochterunternehmen eines russischen Medienkonzerns kann ehemaligem Mitarbeiter nicht Veröffentlichung untersagen

Erhebliches Veröffentlichungs­interesse gegeben

Die inländische Öffentlichkeit hat ein erhebliches Interesse zu erfahren, dass ein deutschsprachiges Tochterunternehmen eines russischen Medienkonzerns möglicherweise an verdeckten Ermittlungen in Bezug auf russische Regimekritiker involviert war. Berechtigte Belange des Unternehmens müssen hinter das Informations­interesse der Allgemeinheit zurücktreten, auch wenn der Autor eines Buches über die Arbeitsweise des Unternehmens sich sehr kritisch damit auseinandersetzt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat zwei u.a. auf das Verbot der Veröffentlichung des Buches gerichtete Rechtsmittel im Eilverfahren zurückgewiesen.

In zwei vor dem OLG geführten Eilverfahren hat sich die deutschsprachige Konzerntochter eines russischen Medienkonzerns gegen die Veröffentlichung der Erst- und der Zweitauflage des Buches eines ehemaligen journalistischen Mitarbeiters gewehrt. Der Antragsgegner berichtete in dem Buch über die Aktivitäten der Antragstellerin und ihrer Mitarbeiter. Er arbeitete von 2018 bis 2020... Lesen Sie mehr