alle Urteile, veröffentlicht am 20.06.2022
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 12.05.2022
- VG 2 K 166/20 -
Unterlagen zur Karenzzeit früherer Bundesminister bleiben geheim
Kein Anspruch auf Zugang zur Akte des Karenzzeitgremium nach Informationsfreiheitsgesetz
Das Informationsfreiheitsgesetz gewährt keinen Anspruch auf Zugang zu einer Akte des sog. Karenzzeitgremiums. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Seit 2015 müssen Mitglieder der Bundesregierung anzeigen, wenn sie innerhalb der ersten 18 Monate nach ihrem Ausscheiden aus der Regierung eine Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes aufnehmen wollen. Während dieser Karenzzeit kann die Bundesregierung die Beschäftigung untersagen; sie trifft ihre Entscheidung auf Empfehlung eines aus drei Mitgliedern bestehenden beratenden Gremiums (Karenzzeitgremium). Der Kläger begehrte Zugang zu der gesamten Karenzzeit-Akte betreffend einen früheren Bundesminister. Dies lehnte das Bundeskanzleramt mit der Begründung ab, die Unterlagen enthielten personenbezogene Daten, die im direkten Zusammenhang mit dem Amtsverhältnis stünden.... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.06.2022
- 16 A 857/21 und 16 A 858/21 -
Standardmäßige Erhebung der Postanschrift bei IFG-Antrag über „fragdenstaat.de“ unzulässig
Angabe der Postanschrift war weder aus den maßgeblichen Vorschriften des IFG noch aus den Grundsätzen des Allgemeinen Verwaltungsrechts erforderlich
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) darf nicht standardmäßig die Angabe der Postanschrift des Antragstellers verlangen, der über die Internetplattform „fragdenstaat.de“ einen Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) stellt. Dies hat das Oberverwaltungsgericht entschieden und die vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln geändert.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Bürger stellte mittels einer von der Internetplattform „fragdenstaat.de“ generierten, nicht personalisierten E-Mail-Adresse beim BMI einen Auskunftsantrag nach dem IFG. Das Ministerium forderte ihn dazu auf, seine Postanschrift mitzuteilen, da andernfalls der verfahrensbeendende Verwaltungsakt nicht bekanntgegeben und das Verfahren nicht... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 25.05.2022
- 2 WRB 2.21 -
Kommandeure müssen bei privaten Internetauftritten die Auswirkungen auf ihr berufliches Ansehen beachten
Verweis als mildeste Disziplinarmaßahme nicht zu beanstanden
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Rechtsbeschwerde einer Bataillonskommandeurin gegen eine disziplinarrechtliche Entscheidung des Truppendienstgerichts Süd zurückgewiesen und betont, dass Soldaten in besonders repräsentativen Funktionen auch bei privaten Internetauftritten bei der Form ihres Auftretens Zurückhaltung üben müssen.
Die überdurchschnittlich bekannte Kommandeurin hatte in einem Dating-Portal ein Profilbild von sich in sitzender Pose mit erkennbaren Gesichtszügen und unter Verwendung ihres tatsächlichen Vornamens eingestellt. Sie warb mit dem Text: „Spontan, lustvoll, trans*, offene Beziehung auf der Suche nach Sex. All genders welcome." Dafür erteilte ihr der Disziplinarvorgesetzte einen einfachen... Lesen Sie mehr
Werbung
Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 27.05.2022
- 31 C 290/20 -
Rechtsabbieger darf beim Abbiegen in zweispurige Straße in linke Fahrspur einfahren
Linksabbieger muss Vorfahrstecht des Rechtsabbiegers beachten
Ein Rechtsabbieger, der in eine zweispurige Straße einbiegen will, darf auswählen, ob er in die rechte oder linke Fahrspur einfahren will. Ein Linksabbieger muss das Vorfahrtrecht des Rechtsabbiegers in jedem Fall beachten. Dies hat das Amtsgericht Brandenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2019 ereignete sich am frühen Nachmittag auf einer ampelgesteuerten Kreuzung in Brandenburg an der Havel ein Verkehrsunfall zwischen einem Kleinbus und einem Pkw. Der Fahrer des Kleinbusses wollte nach rechts in eine zweispurige Straße einbiegen. Da vor ihm ein anderer Rechtsabbieger in die rechte Fahrspur einfahren wollte, entschied... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.05.2022
- 4 E 353/22 -
Kein Anspruch auf Fotografieren des Raumes für Kindesanhörungen
Anhörungsraum ist für Öffentlichkeit nicht allgemein zugänglich
Es besteht kein Anspruch darauf, den Raum im Gerichtsgebäude, der für Kindesanhörungen genutzt wird, fotografieren zu dürfen. Denn der Anhörungsraum ist für die Öffentlichkeit nicht allgemein zugänglich. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Mann wollte den Raum im Gebäude des Oberlandesgerichts Köln fotografieren, in dem die Kindesanhörungen stattfinden. Nachdem ihm dies verweigert wurde, beantragte er die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Klage gegen die Ablehnung. Das Verwaltungsgericht Köln wies den Antrag wegen mangelnder Erfolgsaussicht der Klage... Lesen Sie mehr