alle Urteile, veröffentlicht am 05.07.2022
Bundessozialgericht, Urteil vom 28.06.2022
- B 2 U 20/20 R -
Rauchender Schüler außerhalb des Schulgeländes nicht unfallversichert
Verantwortungs- und Einflussbereich der Schule endet am Schultor
Ein Schüler, der in der Schulpause den an die Schule angrenzenden Stadtpark zum Rauchen aufsucht, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.
Der volljährige Kläger hielt sich am 18.1.2018 in der Schulpause zur Erholung mit zwei Mitschülern im schulnahen Stadtpark auf und rauchte Zigaretten. An diesem Tag herrschte Unwetter mit Sturm und Schneefall. Während des Aufenthalts fiel ihm ein Ast auf Kopf und Körper. Dadurch erlitt der Kläger ein schweres Schädel-Hirn-Trauma.Das Bundessozialgericht hat die Entscheidung des Landessozialgerichts bestätigt, das, anders als das Sozialgericht, die Klage auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls abgewiesen hatte. Der Aufenthalt im Stadtpark stand nicht unter Versicherungsschutz. Der organisatorische Verantwortungs- und Einflussbereich... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.04.2022
- III ZR 240/21 -
Keine Kürzung des Heimentgelts bei coronabedingten Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen
Vertraglich vereinbarten Leistungen des Pflegevertrags wurden trotz Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen erbracht
Hoheitlich angeordnete coronabedingte Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen berechtigen Bewohner:innen von Pflegeheimen nicht zur Entgeltkürzung. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Am 30. März 2017 schlossen die Parteien einen Vertrag über die Unterbringung und vollstationäre Pflege der Beklagten in einem vom Kläger betriebenen Seniorenwohn- und Pflegeheim. Auf Grundlage der Einstufung der Beklagten in den Pflegegrad 3 betrug das anfänglich vereinbarte monatliche Gesamtentgelt 3.058,68 Euro pro Monat (Tagessatz: 100,22 Euro). Ab 19. März 2020 hielt sich die Beklagte... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 20.06.2022
- 9 O 3/21 -
Keine Haftung des Alarmanlagenverkäufers für Einbruch
Mangelfreie, funktionstüchtige und ordnungsgemäß installierte Anlage begründet Haftungsausschluss
Wer eine Alarmanlage verkauft und installiert, haftet nicht automatisch für die Folgen eines Einbruchs. Der Verkäufer hat lediglich eine mangelfreie, funktionstüchtige Anlage zu liefern und diese je nach Vereinbarung ordnungsgemäß zu installieren. Wenn er diese Pflichten ordnungsgemäß erfüllt, muss er nicht für die Schäden aus einem dennoch erfolgreich durchgeführten Einbruch einstehen. Dies hat das Landgericht Frankenthal (Pfalz) entschieden.
Eine Juwelierin aus Baden-Württemberg hatte für ihr Geschäft eine Einbruchmeldeanlage mit Videoüberwachung erworben und installieren lassen. Einige Monate später brachen unbekannte Täter zunächst in das Nachbargebäude ein, durchbrachen von dort aus die Gebäudewand zum Juweliergeschäft und stiegen durch die Wandöffnung in das Ladengeschäft ein. Sie erbeuteten innerhalb von knapp 2,5... Lesen Sie mehr
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Landgericht Berlin, Urteil vom 01.03.2022
- 83 O 27/22 -
Keine Vermutung zum Erhalt der zweiten Seite eines Schreibens auf dem Postweg
Erhalt sämtlicher Seiten eines Schreibens muss nachgewiesen werden
Besteht ein Schreiben aus zwei Seiten, so besteht keine Vermutung dahingehend, dass der Empfänger neben der ersten Seite auch die zweite Seite erhalten hat. Den Erhalt der zweiten Seite muss der Sender nachweisen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Landgericht Berlin im Jahr 2022 in einer mietrechtlichen Streitigkeit unter anderem darüber zu entscheiden, ob ein zweiseitiges Schreiben den Mieter vollständig zugegangen war. Der Mieter bestritt dies. Er behauptete nur die erste Seite erhalten zu haben.Das Landgericht Berlin entschied, dass keine Vermutung dahingehend... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 14.03.2021
- 1 LA 127/21 -
Erheblicher Rattenbefall in Mietshaus aufgrund baulicher Mängel rechtfertigt Nutzungsuntersagung
Verschulden des Vermieters unerheblich
Kommt es in einem Mietshaus zu einem erheblichen Rattenbefall aufgrund baulicher Mängel, so rechtfertigt dies eine Nutzungsuntersagung. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Vermieter an den Schädlingsbefall ein Verschulden trägt. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2019 wurde während einer Ortsbesichtigung durch das Gesundheitsamt des Landkreises Emsland in einem Mietshaus ein erheblicher Rattenbefall festgestellt. Durch Löcher im Mauerwerk und an den Decken konnten die Nagetiere in die Wohnungen gelangen. Die zuständige Behörde erklärte daraufhin die Wohnungen wegen eine erhöhten Gefährdung... Lesen Sie mehr