alle Urteile, veröffentlicht am 11.05.2023
Bundesfinanzhof, Beschluss vom 28.04.2023
- XI B 101/22 -
Steuerberater zur aktiven Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) verpflichtet
Fehlende beSt-Freischaltung nur ausnahmsweise Grund für Wiedereinsetzung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Steuerberater seit dem 01.01.2023 zur aktiven Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) verpflichtet sind. Begehren sie wegen verspäteter elektronischer Übermittlung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 56 FGO) mit der Begründung, dass sie bei Ablauf der Frist für die Nutzung des beSt noch nicht freigeschaltet worden seien, müssen sie darlegen, weshalb sie von der Möglichkeit der Priorisierung ihrer Registrierung („fast lane“) keinen Gebrauch gemacht haben.
In einem Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ging im Januar 2023 beim BFH die Beschwerdebegründung eines Steuerberaters per Telefax ein. Auf den Hinweis der Geschäftsstelle, dass die Beschwerdebegründung seit dem 01.01.2023 als elektronisches Dokument übermittelt werden muss, legte der Steuerberater im Februar 2023 die Begründung (durch einen unterbevollmächtigten Rechtsanwalt) in elektronischer Form vor und beantragte gleichzeitig Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 56 FGO).Er habe die Beschwerdebegründung nicht elektronisch übermitteln können, weil die Einrichtung seines beSt durch die zuständige Steuerberaterkammer noch... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 13.02.2023
- 31 C 210/21 -
Mietminderung wegen mangelnder Warmwasserversorgung
Warmwasserversorgung rund um die Uhr ist geschuldet
Im Regelfall ist eine Warmwasserversorgung rund um die Uhr geschuldet. Wird dies nicht ausreichend gewährleistet, kommt eine Mietminderung in Betracht. Dies hat das Amtsgericht Brandenburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall musste das Amtsgericht Brandenburg darüber entscheiden, ob den Mietern einer Wohnung wegen einer mangelnden Warmwasserversorgung ein Recht zur Mietminderung zusteht. Ein Sachverständiger hatte festgestellt, dass das warme Wasser nach dem Vorlauf von ca. 23,3 Litern nach ca. 50 Sekunden eine Temperatur von ca. 40 °C, nach dem Vorlauf von ca. 28 Litern nach... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 04.05.2023
- 5 P 16.21 -
Soziale Medien mit Kommentarfunktion können mitbestimmungspflichtige Überwachungseinrichtungen sein
Bereits das Speichern von Nutzerkommentaren mit verhaltens- oder leistungsbezogenen Angaben kann als selbstständige Überwachung angesehen werden
Betreibt eine Stelle der öffentlichen Verwaltung in sozialen Medien eigene Seiten oder Kanäle, kann wegen der für alle Nutzer bestehenden Möglichkeit, dort eingestellte Beiträge zu kommentieren, eine technische Einrichtung zur Überwachung des Verhaltens und der Leistung von Beschäftigten vorliegen, deren Einrichtung oder Anwendung der Mitbestimmung des Personalrats unterliegt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund unterhält (teilweise zusammen mit anderen Rentenversicherungsträgern) im Rahmen ihrer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und zur Personalgewinnung bei Facebook, Instagram und Twitter eigene Seiten und Kanäle. Von ihr dort eingestellte Beiträge können Nutzer nach eigenem Belieben kommentieren und dabei auch Verhalten oder Leistung einzelner Beschäftigter... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 19.04.2023
- 13 U 82/22 -
OLG zur Haftung im Gefälligkeitsverhältnis bei Investitionen in Krypto-Währungen
Entgangene Gewinne bei Krypto-Währungen kein Haftungsgrund
Investiert ein Freund Geld eines Freundes mit dessen Zustimmung in verschiedene Krypto-Währungen und kommt es bei Umwechslungen zwischen den Währungen (Ethereum/Bitcoin) zu Kursverlusten, haftet der beklagte Freund nicht auf entgangenen Gewinn. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) entschieden. Es wies die auf Übertragung von Ethereum-Anteilen gerichtete Klage unter Abänderung des überwiegend stattgebenden Urteils des Landgerichts ab.
Der Kläger vereinbarte mit dem seinerzeit eng befreundeten Beklagten, dass dieser ihn bei der Investition in Krypto-Währungen unterstützen sollte. Der Beklagte verfügte sowohl über Erfahrungen bei der Anlage in Krypto-Währungen als auch über das hierfür erforderliche technische Know-how. Der Kläger überwies ihm dafür knapp 85.000 €. Der Beklagte erwarb für den Kläger hiermit teilweise... Lesen Sie mehr