alle Urteile, veröffentlicht am 15.11.2023
Amtsgericht Hanau, Urteil vom 25.10.2023
- 94 C 21/22 -
Taubenkot auf Balkon kein Mietmangel
Kein Recht auf Mietminderung wegen Taubenkot auf Balkon
Das Amtsgericht Hanau hat entschieden, dass der Mieter einer Wohnung bei einer Verunreinigung seines Balkons mit Taubenkot die Miete nicht mindern und von dem Vermieter auch nicht dessen Reinigung verlangen kann.
Der Balkon der Mieterin einer Wohnung war durch Taubenkot verunreinigt worden. Weil der Vermieter dieses nicht verhindert habe und auch keine Reinigung des Balkons vornahm, hat sie die Miete anteilig gekürzt. Der Vermieter klagte nunmehr die restliche Miete ein.Das Amtsgericht Hanau hat die Mieterin verurteilt, die Miete vollständig zu zahlen. So wie hier keine anderslautenden Abreden zwischen den Parteien vorliegen, sei der Vermieter nicht verpflichtet, das Einfliegen von Tauben und eine mögliche Verunreinigung einer vermieteten Wohnung durch diese zu verhindern. Hierauf habe er grundsätzlich keinen Einfluss. Es handele sich... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 30.08.2023
- XII ZB 48/23 -
BGH: Trotz Todes der Mutter ist Vaterschaftsanerkennung möglich
Zustimmungserfordernis der Mutter entfällt mit ihrem Tod
Stirbt die Mutter, so ist einer Vaterschaftsanerkennung dennoch möglich. Das Zustimmungserfordernis der Mutter gemäß § 1595 Abs. 1 BGB entfällt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2022 begehrte eine in Unterfranken wohnhafte 58-jährige Frau die Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung im Geburtenregister. Der vermeintliche biologische Vater hatte die Vaterschaft im Oktober 2021 mittels notarieller Urkunde anerkannt, war aber später verstorben. Die Mutter war bereits seit 2004 tot. Das Standesamt hatte wegen... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 20.04.2023
- 25 C 183/22 -
Keine Eigenbedarfskündigung zugunsten des Cousins
Cousin ist kein Familienangehöriger im Sinne von § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB
Zugunsten eines Cousins kann eine Eigenbedarfskündigung nicht ausgesprochen werden, da dieser kein Familienangehöriger im Sinne von § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Mitte hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Amtsgericht Berlin-Mitte in einem Fall aus dem Jahr 2022 unter anderem darüber zu entscheiden, ob zugunsten eines Cousins eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen werden kann.Das Amtsgericht Berlin-Mitte entschied, dass ein Cousin kein Familienangehöriger im Sinne von § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB sei und daher zu seinem Gunsten... Lesen Sie mehr
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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 09.11.2023
- 2 C 12.22 -
Mehrarbeit von Teilzeitbeschäftigten irrelevant für die Festsetzung ihrer Versorgungsbezüge
Kein höheres Ruhegehalt für teilzeitbeschäftigten Lehrer wegen Mehrarbeit
Maßgeblich für die Bestimmung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit ist die im Bescheid über die Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung festgesetzte Teilzeitquote. Darüber hinaus geleistete Mehr- oder Zuvielarbeit hat keinen Einfluss auf die Höhe der Versorgung. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Der mittlerweile pensionierte Kläger war Berufsschullehrer in Baden-Württemberg. Er war Anfang der 1990er Jahre jeweils für ca. ein Jahr in Teilzeit zunächst im Angestelltenverhältnis und anschließend im Beamtenverhältnis beschäftigt, bevor er im Beamtenverhältnis in Vollzeit eingesetzt wurde. Rechtsmittel gegen die Teilzeitbeschäftigung hat er nicht eingelegt. Der Kläger begehrt... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 09.11.2023
- 10 A 2.23 -
Journalisten hat Anspruch auf Auskünfte über Hintergrundgespräche beim Bundesnachrichtendienst
Öffentliche Interessen und der Schutz Pressefreiheit der an den Gesprächen teilgenommenen Medien steht Auskunftserteilung im konkreten Fall nicht entgegen
Der Bundesnachrichtendienst (BND) ist verpflichtet, einem Journalisten Auskünfte darüber zu erteilen, welche fünf Medien in den Jahren 2019 und 2020 jeweils die meisten Einzelhintergrundgespräche erhalten haben, wie viele Gespräche jeweils geführt wurden und wie hoch jeweils Anteil und Zahl der mit Vertretern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks veranstalteten Gespräche war. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Der Kläger ist Journalist einer Tageszeitung. Er begehrt die genannten Auskünfte, die ihm seitens des BND unter Berufung auf nicht vorliegende statistische Auswertungen zunächst nicht erteilt wurden. Später teilte der BND dem Kläger die fünf Medien mit, mit denen im Gesamtzeitraum 2019/2020 am häufigsten Einzelhintergrundgespräche geführt worden sind. Bereits zuvor hatte der BND dem... Lesen Sie mehr