alle Urteile, veröffentlicht am 02.11.2023
Landgericht München I, Urteil vom 24.10.2023
- 27 O 3674/23 -
Bergrettung mittels Helikopter - Begleitung haftet nicht
Rein private gemeinsame Freizeitveranstaltung begründet keine vertragliche Haftung
Das Landgericht München I hat die Klage einer Wanderin gegen ihren Begleiter auf Zahlung von Schadenersatz in Höhe von rund 8.500 Euro wegen eines Helikoptereinsatzes abgewiesen.
Die Klägerin begehrte vom Beklagten Schadensersatz aufgrund eines Rettungseinsatzes am Berg. Die Parteien verabredeten sich im November 2021 zu einer gemeinsamen Bergtour auf die Rappenklammspitze im Karwendel. Der Beklagte verfügte nach eigenen Angaben über Erfahrungen als Wanderer, Bergsteiger und Skitourengeher, hatte jedoch keine qualifizierte Alpinausbildung. Die Klägerin selbst bezeichnete sich als nicht sehr erfahrene Gelegenheitswanderin. Als die Parteien unterhalb des Gipfels ankamen, stellte die Klägerin fest, dass ihr die Besteigung des Gipfels aufgrund von Fels und Eis zu schwierig sei. Der Beklagte schlug daraufhin vor, man könne statt... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.09.2023
- 2 L 100/21 -
Unzulässigkeit einer im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses gelegenen Terminwohnung
Vorliegen einer wesentlichen Störung
Die Nutzungsänderung zweier in einem Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses gelegenen Wohnungen zu Terminwohnungen, ist in einem Mischgebiet unzulässig, da von einer solchen Nutzung wesentliche Störungen ausgehen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin zweier in einem Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses in Zeitz gelegenen Wohnungen beantragte im September 2017 eine Nutzungsänderung hin zu Terminwohnungen. In den Wohnungen sollte zwischen 8 und 22 Uhr Prostitution betrieben werden. Nach außen sichtbar sollte der Betrieb nicht sein. Das Mehrfamilienhaus diente zu Wohnzwecken... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Beschluss vom 19.07.2023
- 64 S 260/22 -
Eigenbedarfskündigung: Abstrakte Familienplanung kann keinen weit überhöhten Wohnbedarf rechtfertigen
Wohnung muss tatsächlichen Bedürfnissen der Bedarfsperson entsprechen
Eine abstrakte Familienplanung kann einen weit überhöhten Wohnbedarf nicht rechtfertigen. Die Wohnung muss den tatsächlichen Bedürfnissen der Bedarfsperson entsprechen. Anderenfalls ist die Eigenbedarfskündigung unwirksam. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Vermieter einer Dreizimmerwohnung in Berlin im Jahr 2021 vor dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung erhoben, da sich die Mieterin weigerte die auf Eigenbedarf gestützte Kündigung zu akzeptieren. Der Enkel des Vermieters sollte in die Wohnung einziehen. Obwohl dieser noch keine konkrete Familienplanung... Lesen Sie mehr
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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.10.2023
- 5 C 6.22 -
Berliner Obergrenze für monatliche Zuzahlungen der Eltern für die Betreuung in Kindertagesstätten unwirksam
Kita-Zuzahlung in Berlin kann mehr als 90 Euro betragen
Die in Berlin für zusätzliche Leistungen freier Träger von Kindertagesstätten geltende strikte Obergrenze für monatliche Zuzahlungen der Eltern ist mit dem Anspruch der freien Jugendhilfeträger auf gleichheitsgerechte Beteiligung am staatlichen System der Kindertagesstättenfinanzierung unvereinbar (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz -GG - in Verbindung mit den §§ 3 ff. Achtes Buch Sozialgesetzbuch - SGB VIII). Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Die Klägerin ist als Trägerin der freien Jugendhilfe anerkannt und betreibt in Berlin unter anderem drei Kindertagesstätten mit ca. 400 Betreuungsplätzen. Ihr Konzept sieht nach ihren Angaben eine bilinguale frühkindliche bzw. vorschulische Bildung sowie einen höheren Personalschlüssel vor, die einen höheren Aufwand bedingten, als er in anderen Kindertagesstätten üblich sei. Diesen... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 17.08.2023
- III 59/20 -
BFH zur gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung bei Ferienimmobilien
Entgelte für Ferienimmobilien zur Weitervermietung sind Miete
Wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat, können Aufwendungen, die ein Ferienimmobilienanbieter tätigt, damit ihm die Eigentümer von Ferienimmobilien diese zur Vermietung an Reisende überlassen, als Mieten zu qualifizieren sein und zu einer gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung zum Gewinn führen.
Die Klägerin, eine Verwaltungs- und Beteiligungs-Gesellschaft mbH, war im Streitjahr 2010 zu 100 % an einer Firma (X) beteiligt, die Reisenden Ferienimmobilien über Kataloge, eine Internet-Plattform und über Vermittler, wie zum Beispiel Reisebüros anbot. Zudem war die Klägerin Organträgerin der X, weshalb ihr das Ergebnis der Organgesellschaft steuerlich zugerechnet wurde. Mit seinen... Lesen Sie mehr