alle Urteile, veröffentlicht am 07.11.2023
Landgericht Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 26.09.2023
- 6 O 75/23 -
Ausfälligkeiten in sozialen Netzwerken können zu fristloser Kündigung von Pachtvertrag führen
Fortsetzung des Pachtverhältnisses bis zur fristgerechten Kündigung nicht zumutbar
Soziale Netzwerke und Messenger-Dienste sind kein rechtsfreier Raum. Wer dort gegenüber seinem Verpächter ausfällig wird, muss damit rechnen, dass ihm das Pachtverhältnis fristlos gekündigt wird. So hat das Landgericht Frankenthal in einem aktuellen Räumungs-Rechtsstreit entschieden.
Ein Mann aus dem Landkreis Bad Dürkheim hatte von einem Verein eine Gaststätte gepachtet. Im Laufe der Zeit kam es zu Unstimmigkeiten zwischen dem Pächter und den Vereinsmitgliedern. Unter anderem ärgerte sich der Pächter darüber, dass Vereinsmitglieder das Tor zu dem Vereinsgelände nicht richtig verschließen würden. Dies und weitere emotionale Belastungen des Pachtverhältnisses führte schließlich dazu, dass sich der Streit in die sozialen Netzwerke des Internets verlagerte und dort eskalierte. In einer Nachricht wünschte der Pächter einem der Vereinsvorsitzenden ein "Scheiß"-Weihnachten und Neujahr und auch "viel Krankheit" und unterstrich seine... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 19.10.2023
- 17 WF 148/23 -
Falsches Heiratsdatum in Scheidungsbeschluss steht Eintragung der Scheidung in Eheregister nicht entgegen
Wirksamkeit der Scheidung trotz falschen Heiratsdatums
Steht im Scheidungsbeschluss ein falsches Heiratsdatum, so steht dies einer Eintragung der Scheidung in das Eheregister nicht entgegen. Die Scheidung ist trotz des falschen Datums wirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2023 wurde durch das Amtsgericht Lüneburg eine Ehe rechtskräftig geschieden. Im Scheidungsbeschluss war dabei das falsche Heiratsdatum vermerkt. Dies beruhte auf ein Versehen der Eheleute. Da sich das Standesamt nachfolgend wegen des falschen Heiratsdatums weigerte, die Scheidung in das Eheregister einzutragen, beantragte die Ex-Frau... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 21.08.2023
- 14 ME 61/23 -
Kindersicherheit von elektronischen Einweg-Zigaretten erfordert keinen Schutz gegen Inhalieren
Erfordernis des Schutzes vor Hautkontakt und Verschlucken der nikotinhaltigen Flüssigkeit
Kindersicher im Sinne von § 14 Abs. 3 TabakerzG meint bei elektronischen Einweg-Zigaretten keinen Schutz vor dem Inhalieren, sondern vor dem Verschlucken der nikotinhaltigen Flüssigkeit und dem Hautkontakt. Entsprechende Produkte müssen also über keine Schutzvorrichtungen verfügen, um Kinder vor dem Inhalieren zu schützen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2023 wurde einem in Niedersachsen ansässigen Händler von elektronischen Einweg-Zigaretten mit sofortiger Wirkung untersagt, diese in den Verkehr zu bringen. Begründet wurde dies damit, dass die Produkte nicht kindersicher im Sinne von § 14 Abs. 3 TabakerzG seien, da sie über keine Schutzvorrichtungen verfügten, um das Inhalieren... Lesen Sie mehr
Werbung
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 17.10.2023
- 3 StR 176/23 -
Verurteilung wegen Volksverhetzung durch das Skandieren antisemitischer Parole auf einer Demonstration rechtskräftig
Antisemitische Demonstrationsrufe sind volksverhetzend
Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen von vier Angeklagten gegen ihre Verurteilung durch das Landgericht Dortmund verworfen. Dieses hat die Angeklagten wegen Volksverhetzung zu Geldstrafen verurteilt.
Die Angeklagten nahmen am Abend des 21. September 2018 an einer Kundgebung der Partei "Die Rechte" in Dortmund teil. Aus der Kundgebung heraus riefen Teilnehmer, darunter die Angeklagten, dreimal laut und rhythmisch skandierend die Parole "Wer Deutschland liebt, ist Antisemit!". Nach den Feststellungen des Landgerichts Dortmund hatte diese Parole unter Berücksichtigung ihres Wortlauts... Lesen Sie mehr