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Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 01.07.2019
- 9 L 752/19 -
Schüler darf bei Fehlverhalten von Klassenfahrt ausgeschlossen werden
Lehrkräfte sind vor allem auf Klassenfahrten zur Ausübung der ihnen obliegenden Aufsichtspflicht auf Befolgen von Anweisungen durch Schüler angewiesen
Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass ein Schüler, der durch mehrfaches Fehlverhalten auffällt, von einer Klassenfahrt ausgeschlossen werden darf.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls besucht die 6. Klasse einer Gesamtschule im Kreis Heinsberg. Nach den Feststellungen des Gerichts enthielt das Klassenbuch (jedenfalls) für den Zeitraum Anfang April 2019 bis Anfang Mai 2019 acht Eintragungen über
Schule schließt Schülers von Klassenfahrt aus
Mit Bescheid vom 6. Juni 2019 wurde dem Antragsteller mitgeteilt, dass die Teilkonferenz der
Pädagogische Maßnahmen sind in Einzelfällen früher zugunsten von Schulordnungsmaßnahmen aufzugeben
Der dagegen gerichtete Eilantrag blieb ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht Aachen entschied, dass die Ordnungsmaßnahme rechtmäßig sei. Nach den Klassenbucheinträgen und den aktenkundigen Schilderungen diverser Lehrkräfte bestünden für das Gericht keine Zweifel daran, dass der Antragsteller erhebliche Defizite bei seiner Bereitschaft zeige, sich an Anweisungen der Lehrkräfte zu halten. Von einem solchen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.07.2019
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online (pm/kg)
- Vandalismus in Schule begründet Ausschluss von Kursfahrt
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Dokument-Nr. 27582
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