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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 01.12.2017
- VG 3 L 1317.17 -
Vandalismus in Schule begründet Ausschluss von Kursfahrt
Objektiver Pflichtverstoß genügt für Annahme eines Fehlverhaltens
Ein Eilantrag eines Schülers gegen den Ausschluss von einer unmittelbar bevorstehenden Kursfahrt wurde zurückgewiesen. Vandalismus in Schulräumen und Diebstahl von Schuleigentum kann zum Ausschluss von schulischen Veranstaltungen führen. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin in seiner Entscheidung bekanntgegeben.
Im vorliegenden Rechtsstreit ist der volljährige Antragsteller
Nächtliches Betreten ohne Erlaubnis und Diebstahl genügen für Ordnungsmaßnahme
Das Gericht bestätigte die Rechtmäßigkeit der gegenüber dem Antragsteller verhängten Ordnungsmaßnahme. Solche Maßnahmen könnten u.a. ergehen, wenn ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.12.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ ra-online
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Dokument-Nr. 25220
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